Am Montag, dem 22. Februar 2021, findet im Rahmen der 120. Sitzung des Innennausschusses ab 10.00 Uhr eine zweistündige öffentliche […]
Die freie Presse ist eine der unabdingbaren Grundlagen unserer Demokratie. Sie lebt von der Vertraulichkeit der Kommunikation. Unser Rechtsstaat schützt sie deshalb sogar als Berufsgeheimnisträger. Wenn sich bewahrheitet, dass der BND seit 1999 mindestens 50 Telefon- und Faxnummern oder Email-Adressen von Journalisten oder Redaktionen auf der ganzen Welt bespitzelt hat, so wäre dies ein riesengroßer Skandal.
Am 26. September 2016 fand die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ und eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur zukünftigen Parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste statt. In einem Blogpost hatten wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung schon einmal zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung des Innenausschusses.
Heute findet die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ statt. An dieser Stelle fassen wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung einmal zusammen. Eine gute Übersicht der extrem breiten Kritik an dem vorgelegten Gesetzentwurf, den die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und SPD unverändert in den Bundestag eingebracht haben, findet Ihr bei netzpolitik.org. Auch Konstantin hat das Vorhaben der Bundesregierung in den letzten Monaten immer und immer wieder kritisiert.
Heute hat das Bundeskabinetts ein neues Anti-Terror-Paket verabschiedet. Bezüglich des Zeitpunkts der Vorlage des Pakets, aber auch, was dessen konkrete Vorgaben angeht, habe ich das Vorgehen der Bundesregierung, gemeinsam mit meiner Kollegin Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik, kritisiert. Das neue Terrorpaket vermengt unterschiedlichste und tief in Grundrechte eingreifende Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden, die keineswegs auf Anti-Terror beschränkt sind. Eine derart weitreichende Änderung unserer Sicherheitsarchitektur verdient eine seriöse und sorgfältige Behandlung im Parlament. Dafür, dass diese auch stattfindet, werden wir sorgen.
Vorhin erreichte uns die Meldung, dass die Bundesregierung den Obleuten des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der 18. Wahlperiode ("NSA-Ausschuss) überraschend nun doch Einblick in die BND-Selektoren-Listen gewähren will. Das Einlenken der Bundesregierung ist ein weiterer Erfolg des Untersuchungsausschusses. Grünen und Linken ist es gelungen, die Bundesregierung dazu zu bewegen, die Selektoren endlich dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen. Das war überfällig. Weitere Schritte müssen jedoch folgen.
Der heute im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zum Bundesverfassungsschutzgesetz wird bislang medial weitgehend unkritisch als tatsächliche Reform und Konsequenz aus den Erfahrungen, die man im Zuge der anhaltenden Enthüllungen um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) gemacht hat, bewertet. Diese Bewertung teilen wir ausdrücklich nicht. Unsere Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung, der eben gerade nicht die notwendigen Konsequenzen zieht, sondern Bürgerrechte gefährdet und Massenüberwachung weiter legitimiert, haben Irene Mihalic, Sprecherin für Innere Sicherheit, und ich heute zum Ausdruck gebracht.
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