Vorhin erreichte uns die Meldung, dass die Bundesregierung den Obleuten des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der 18. Wahlperiode („NSA-Ausschuss), jedoch nur ihnen, überraschend nun doch Einblick in die BND-Selektoren-Listen gewähren will.

Das Einlenken der Bundesregierung ist ein weiterer Erfolg des Untersuchungsausschusses. Grünen und Linken ist es gelungen, die Bundesregierung dazu zu bewegen, die Selektoren endlich dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen. Das war überfällig.

Das sogenannte „Treptow-Verfahren“ kann jedoch allenfalls ein erster Schritt sein. Dieses Verfahren, dass die Rechte des Ausschusses außer Kraft setzt, bleibt hochproblematisch.

So wie die Bundesregierung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Selektoren dem Ausschuss zukommen lässt, erklären wir, dass wir nicht auf unseren Anspruch verzichten, dass sowohl Selektoren als auch Akten dem gesamten Ausschuss vollständig zugänglich gemacht werden.

Uns geht es nicht nur um die Selektoren, sondern gerade auch um die dazugehörigen Akten aus Bundeskanzleramt und Bundesnachrichtendienst. Denn nur durch sie lassen sich die bisherigen Angaben zu den Geschehnissen im August und September 2013 stichhaltig überprüfen.

Bundeskanzleramt und Bundesnachrichtendienst haben in der Vergangenheit gemauert wo es nur ging. Auch die BND-Selektoren sind nicht das Ergebnis selbstständiger Aufklärung der Regierung, sondern hartnäckiger Aufklärungsarbeit von Untersuchungsausschuss und Journalisten.

Die Bundesregierung muss ihre bisherige Verweigerungshaltung endlich aufgeben. Sie muss sich fragen, ob sie nicht endlich aus der Rolle des Getriebenen und peinlich Überführten heraus und Teil der Aufklärung dieses historischen Überwachungsskandals sein will.

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