Die Oppositionsfraktionen sowie ihre beiden Mitglieder im Untersuchungsausschuss, Martina Renner und ich, haben im vergangenen Jahr wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Nun liegt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Wir werden ihn in den nächsten Tagen genau analysieren. Klar ist aber schon heute: Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige parlamentarische Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt im Dunkeln bleiben. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind vorprogrammiert.
Heute findet die lang erwartete öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ statt. An dieser Stelle fassen wir alle wichtigen Informationen zur Anhörung einmal zusammen. Eine gute Übersicht der extrem breiten Kritik an dem vorgelegten Gesetzentwurf, den die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und SPD unverändert in den Bundestag eingebracht haben, findet Ihr bei netzpolitik.org. Auch Konstantin hat das Vorhaben der Bundesregierung in den letzten Monaten immer und immer wieder kritisiert.
Vorhin erreichte uns die Meldung, dass die Bundesregierung den Obleuten des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der 18. Wahlperiode ("NSA-Ausschuss) überraschend nun doch Einblick in die BND-Selektoren-Listen gewähren will. Das Einlenken der Bundesregierung ist ein weiterer Erfolg des Untersuchungsausschusses. Grünen und Linken ist es gelungen, die Bundesregierung dazu zu bewegen, die Selektoren endlich dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen. Das war überfällig. Weitere Schritte müssen jedoch folgen.
Seit Monaten weigert sich die Bundesregierung unter Berufung auf die angeblich fehlende Zustimmung der US-Regierung dem sogenannten „1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode“ die NSA-Selektoren vorzulegen, nach denen der BND Telekommunikationsdaten durchsucht und entsprechende Ergebnisse an den US-Geheimdienst übermittelt hat. Die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sowie Konstantin und seine Kollegin Martina Renner haben als Mitglieder im Untersuchungsausschuss wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Unsere Klage haben wir heute gemeinsam mit unserem Prozessbevöllmächtigten, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
In der Parlamentarischen Sommerpause beschäftigten uns vor allem zwei Themen: Die Affäre um den sogenannten „Landesverrat“ und die Frage, ob es bestimmte Bereiche in demokratischen Rechtsstaaten geben darf, die sich der parlamentarischen Kontrolle und öffentlichen Diskussion komplett entziehen. Die erste parlamentarische Sitzungswoche nach der Sommerpause, eine Haushaltswoche, ist bereits in vollem Gange. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre tagt in dieser Woche gleich zweimal, am heutigen Donnerstag und am morgigen Freitag. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Überblick über die wichtigsten Zeugen, Themen und weitere Planungen.
Nach Angaben der "Zeit" überließ es die US-amerikanische Regierung der Bundesregierung, die NSA-Selektorenliste freizugeben. Frank-Walter Steinmeier habe zudem von den Abhöraktionen gewusst, zitiert das Blatt Ex-BND-Chef Ernst Uhrlau. Hier ein Tagesspiegel-Artikel zur Vorabmeldung. Sollte sich nun herausstellen, dass die Aussagen bezüglich einer Verweigerung der Amerikaner nicht der Wahrheit entsprachen und die Entscheidung auf Herausgabe der Selektoren vielmehr explizit der Bundesregierung überlassen wurde, wäre dies ein weiterer handfester Skandal in einer ganzen Reihe von Ungeheuerlichkeiten, die sich die Bundesregierung in der Affäre bis heute erlaubt hat. Die Bundesregierung hätte Parlament und Öffentlichkeit bewusst belogen, um die eigene Verstrickung in den Skandal unter den Teppich zu kehren.
Tilo Jung greift mit seinem Video-Format „Jung & Naiv“ immer wieder aktuelle politische Themen auf und versucht diese, meist mit einem Gesprächspartner aus der Politik, so herunter zu brechen, dass sie - vor allem für junge Menschen - verständlich werden. Gerade bezüglich der Aufklärungsarbeit des Parlaments in der Überwachungs- und Geheimdienstaffäre ist dies nicht immer einfach, da es oftmals um tiefgehende technische aber auch rechtliche Fragen geht. Das macht es zweifellos nicht unbedingt einfacher, in einfachen Worten zu erklären, was eigentlich Aufgabe des Ausschusses ist, warum es so schwierig ist, wenn die Bundesregierung die Aufklärung nicht unterstützt und warum Vorgänge durchaus problematischer sind, als sie bisher in den Medien transportiert werden. Tilo und Konstantin haben sich dieser Herausforderung gestellt. Doch seht selbst.
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