Die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sowie meine Kollegin Martina Renner und ich haben als Mitglieder im Untersuchungsausschuss wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Unsere Klage haben wir heute gemeinsam mit unserem Prozessbevöllmächtigten, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Seit Monaten weigert sich die Bundesregierung unter Berufung auf die angeblich fehlende Zustimmung der US-Regierung dem sogenannten „1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode“ die NSA-Selektoren vorzulegen, nach denen der BND Telekommunikationsdaten durchsucht und entsprechende Ergebnisse an den US-Geheimdienst übermittelt hat. Wir hatten hier immer wieder darüber berichtet.

Statt dem Ausschuss endlich die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, gewährt die Bundesregierung nur einer von ihr selbst eingesetzten sachverständigen Vertrauensperson Einsicht in die für die Aufklärungsarbeit des Parlaments essentiellen Unterlagen. Diese Vertrauensperson der Bundesregierung soll an Stelle des Ausschusses tätig werden, ohne dass sie dem Ausschuss konkrete Inhalte der Selektoren-Listen offenlegen darf. Damit können die Abgeordneten ihren ureigenen Untersuchungsauftrag nicht selbst erfüllen. Dies entkernt das Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages in skandalöser Weise.

Inhaltlich ist mit dem Verhalten der Bundesregierung die Erfüllung des wichtigen Untersuchungsauftrages an einer zentralen Stelle gefährdet. Es geht unter anderem um Aufklärung des Vorwurfs, dass deutsche Dienste auf deutschem Boden und damit unter Geltung des Grundgesetzes, Selektoren der Amerikaner unter Verstoß gegen deutsche Interessen und das Grundgesetz eingesetzt haben. Das darf nicht im Dunkeln bleiben.

Dem überragend wichtigen Aufklärungsziel kann die Bundesregierung dabei keinerlei gleichrangige Belange entgegen halten. Das gilt insbesondere für das häufig als Grund genannte Geheimschutzabkommen mit den USA. Die Antragsschrift weist nach, das dieses gegenüber dem Bundestag keinerlei Wirkung hat, schon weil es ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages geschlossen wurde und für einen derartig weitreichenden Eingriff in die Parlamentsrechte eine Verfassungsänderung erforderlich gewesen wäre.

Überdies führt es den Nachweis, dass das (geheime) Abkommen den von der Bundesregierung behaupteten Inhalt (kein Zugriff der parlamentarischen Kontrolle) nicht hat. Schließlich wird dargelegt, dass auch im Übrigen ernsthafte Auswirkungen auf das Verhältnis zu den USA nicht ernsthaft zu besorgen sind, schon weil die Bundesregierung dazu nichts Belastbares vorgelegt hat.

An dieser Stelle dokumentieren wir die Antragsschrift (ZIP). Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass  große Teile für die Öffentlichkeit geschwärzt werden mussten, weil dort Informationen verwendet werden, die die Bundesregierung – meist zu Unrecht – weiterhin für geheim hält (zum Beispiel das Abkommen mit den USA). Ergänzend veröffentlichen wir an dieser Stelle auch ein Gutachten (PDF) zum veröffentlichten Geheimschutzabkommen mit Großbritannien. Die Argumentation dieses Gutachtens gilt in großen Teilen entsprechend für den vorliegenden Fall.

Dankenswerterweise haben die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion ein Video der heutigen Pressekonferenz erstellt, auf das wir an dieser Stelle gerne verweisen:

Hier ein kurzes Video meiner Kollegin Britta Haßelmann und mir zu den Beweggründen unserer Klage:

An dieser Stelle dokumentieren wir zudem eine – sicher unvollständige – Übersicht einiger Artikel zu unserer heutigen Pressekonferenz:

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