Heute hat das Bundesverfassungsgericht in einem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. initiierten Verfahren geurteilt, dass diverse Vorschriften des Bayerische […]
Am 11. November 2015 hat der Bundestag einen weiteren Untersuchungsausschuss zur Terror-Serie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) eingesetzt. An diesem Tag jährte sich der Schredder-Skandal beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zum fünften Mal. Nach Bekanntwerden der NSU-Morde hatte ein Referatsleiter im BfV veranlasst, Akten von V-Leuten im Umfeld des Trios vernichten zu lassen. Erst durch die Arbeit des aktuellen Untersuchungsausschuss ist belegt, dass diese Vernichtung vorsätzlich geschah, um Diskussionen zur Rolle des BfV im Umfeld des NSU zu vermeiden. Die Grüne Bundestagsfraktion hat das Wirken des BfV und dessen V-Leute-Einsatz ins Zentrum der Aufklärungsarbeit gestellt. Dabei konnten deutliche Mängel bei der V-Mann-Führung – von der Werbung bis zur Abschaltung - identifiziert werden, durch die die Suche nach dem NSU-Trio erheblich erschwert wurde. Gemeinsam mit Euch und geladenen Fachleuten wollen wir über die Konsequenzen unseres Befundes diskutieren und erörtern, welche weiteren Aufklärungsschritte folgen müssen. Weitere Informationen findet Ihr hier.
Heute hat das Bundeskabinetts ein neues Anti-Terror-Paket verabschiedet. Bezüglich des Zeitpunkts der Vorlage des Pakets, aber auch, was dessen konkrete Vorgaben angeht, habe ich das Vorgehen der Bundesregierung, gemeinsam mit meiner Kollegin Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik, kritisiert. Das neue Terrorpaket vermengt unterschiedlichste und tief in Grundrechte eingreifende Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden, die keineswegs auf Anti-Terror beschränkt sind. Eine derart weitreichende Änderung unserer Sicherheitsarchitektur verdient eine seriöse und sorgfältige Behandlung im Parlament. Dafür, dass diese auch stattfindet, werden wir sorgen.
Im Zuge der heutigen 101. Sitzung des Deutschen Bundestages debattierten wir, nur einen Tag nach den jüngsten Enthüllungen rund um […]
Der heute im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zum Bundesverfassungsschutzgesetz wird bislang medial weitgehend unkritisch als tatsächliche Reform und Konsequenz aus den Erfahrungen, die man im Zuge der anhaltenden Enthüllungen um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) gemacht hat, bewertet. Diese Bewertung teilen wir ausdrücklich nicht. Unsere Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung, der eben gerade nicht die notwendigen Konsequenzen zieht, sondern Bürgerrechte gefährdet und Massenüberwachung weiter legitimiert, haben Irene Mihalic, Sprecherin für Innere Sicherheit, und ich heute zum Ausdruck gebracht.
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