„In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden“. So lautet die neu eingefügte Bestimmung in der Bundeswahlordnung. Wer dem zuwider handelt muss damit rechnen, dass der Stimmzettel vom Wahlvorstand zurückgewiesen wird. Hintergrund der Änderung sind die bei der vergangenen US-Wahl populär gewordenen „Ballot-Selfies“ bei denen sich Wahlberechtigte beim Urnengang fotografierten und die Aufnahmen anschließend in sozialen Netzwerken teilten. Durch das Verbot soll nun der Grundsatz der geheimen Wahl – laut Bundesverfassungsgericht „die wichtigste institutionelle Sicherung der Wahlfreiheit“ – besser geschützt werden.

Die Frage ist: Vor wem? Zunächst soll die Wählerin durch den Grundsatz der geheimen Wahl davor geschützt werden, dass Dritte von ihrer Wahlentscheidung Kenntnis erhalten. Eng damit verknüpft ist die grundgesetzlich angeordnete Freiheit der Wahl, das heißt, die Wählerin soll ihre Stimmabgabe frei und ohne äußere Einflussnahme abgeben können. Insofern dient die geheime und freie Wahl nicht allein der einzelnen Wählerin, sondern ebenso dem öffentlichen Interesse an einem unverfälschten Wahlergebnis. Aus diesem Grund hat Italien das Fotografieren in der Wahlkabine bereits 2008 verboten, nachdem einige Parteipolitiker eine Entlohnung für diejenigen versprochen hatten, die nachweisen konnten, dass sie ihr Kreuzchen an der richtigen Stelle gemacht haben. Darüber hinaus bestehen erhebliche Risiken im Zusammenhang mit Big Data Mining: Spätestens seit der letzten US-Wahl wissen wir, dass Unternehmen versuchen, unser Wahlverhalten zu analysieren und interessengeleitet zu beeinflussen.

Zur Gewährleistung demokratischer Legitimation bedarf es eines wirksamen Schutzes des Grundsatzes der geheimen und freien Wahl. Dies ist sowohl im Interesse des einzelnen Wählers, als auch im Interesse der Allgemeinheit. Die Änderung der Bundeswahlordnung trägt diesem Schutzbedürfnis Rechnung. Wer gegen das Verbot verstößt, wird nicht von der Wahl ausgeschlossen, sondern kann die Aushändigung eines neuen Stimmzettels verlangen und seine Stimme dann geheim abgeben.

 

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