Die Zusammenarbeit der bayerischen Grenzpolizei mit der Bundespolizei läuft dem Grundgesetz zuwider – das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Professorinnen Sophie Schönberger und Thorsten Kingreen im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion erstellt haben. Über die Ergebnisse hatte die SZ am Wochenende berichtet.
In einem begleitenden Brief (pdf) fordert die Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dazu auf, diese Zusammenarbeit zu beenden und das Bundesland Bayern auf dem Gebiet des Grenzschutzes zu einer Beachtung des Grundgesetzes anzuhalten.
Die Kernergebnisse des Gutachtens sind:
- „Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes. Sie stellt damit zugleich die durch das Demokratieprinzip geforderte Zuordnung von politischer Verantwortung und die rechtsstaatlich notwendige Bestimmtheit und Klarheit der Kompetenzordnung in Frage.“
- „Der Freistaat Bayern hat keine Gesetzgebungskompetenz für das materielle Grenzschutzrecht.“
- „Der Freistaat Bayern hat auch keine Verwaltungskompetenz und keine daraus resultierende organisationsrechtliche Gesetzgebungskompetenz für die Errichtung und Unterhaltung einer eigenen bayerischen Grenzschutzpolizei.“
Vereinfacht gesagt, ist eine Kooperation zwischen Bundespolizei und Landespolizei, wie sie in Bayern zum Grenzschutz praktiziert wird, verfassungswidrig. Darüber hinaus hat das Land Bayern weder die Befugnis, ein Grenzschutzrecht zu verfügen, noch die rechtliche Kompetenz, eine eigene Grenzschutzpolizei einzurichten.
In dem Schreiben an den Bundesinnenminister fordert Katrin Göring-Eckardt daher, „das Bundesland Bayern in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu einer Beachtung der Bundesverfassung anzuhalten und es nicht noch durch ein „Zusammenwirken“ der Bundespolizei mit dem verfassungswidrigen Bayerischen Grenzschutz zu bestärken.“
Jenseits der begutachteten Frage kritisiert das Schreiben ferner, dass der Bundesminister des Innern durch die Akzeptanz und Unterstützung der intensiven Grenzkontrollen an der Binnengrenze zwischen Österreich und Bayern in die Freiheit zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in Bayern und Österreich eingreift, die Binnengrenzen unkontrolliert zu passieren. Damit wird ein Versprechen gebrochen, dass Kohl und Mitterand 1984 gegeben haben.
Hier stellen wir das Rechtsgutachten als pdf allen Interessierten zur Verfügung.
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