Die Debatte über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage schlägt hohe Wellen. Fünf Wahrheiten gehören zur Debatte. Sie zu leugnen, mag einem ein besseres Gefühl geben, redlich ist das nicht. Malte räumt mit Mythen rund um die heutige Abstimmung im Bundesrat auf und gibt Antworten auf Fragen hinsichtlich der einzelnen Akteutre und ihren Beweggründe für die jeweiligen Positionierungen.
Auf Druck der Presseverlage hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekannt, ohne zu wissen, was es schützen soll und wie es überhaupt auszugestalten ist. Der heutigen Beschlussfassung, die einzig und allein der Gesichtswahrung der Kanzlerin gegenüber den Verlagen dient, ging eine drei Jahre lange Odyssee voraus. Am Ende wurde nun zum Schaden der Allgemeinheit ein Gesetz verabschiedet, bei dem nur eines sicher ist: Das Gesetz wird zum Liebling der Anwälte. Zudem droht es den IT-Standort Deutschland massiv zu schwächen.
Seit Tagen berichten wir hier intensiv über die parlamentarischen Beratungen des Leistungsschutzrechts (hier findet Ihr eine Übersicht der Artikel). Heute hat der Bundestag über das Leistungsschutzrecht in 2.3. Lesung debattiert und anschließend namentlich über den schwarz-gelben Gesetzesentwurf und die von der Opposition vorgelegten Entschließungsantraträge abgestimmt. Konstantin Rede zum Leistungsschutzrecht dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare freuen wir uns.
Die Last-Minute-Änderungen der Koalition am Leistungsschutzrecht machen deutlich, dass die Koalition lediglich ein Gesetz mit einem solchen Namen schaffen wollte. Aus welchem Grund und wofür - das ist offensichtlich Nebensache. Die Koalition hat mit ihrem Änderungsantrag das Gesetz nicht enger gefasst, sondern komplett verdreht. Bis gestern sollten in erster Linie Suchmaschinen Lizenzgebühren an Presseverlage zahlen, wenn sie Teile von deren Artikeln in den Suchergebnissen dargestellt haben. Ziel war offensichtlich, den Verlagen Einnahmen durch die großen Suchmaschinen wie Google zu bescheren. Angesichts des neu vorgelegten Gesetzentwurfs haben Tabea und Konstantin eben nochmal die Position der grünen Bundestagsfraktion dargestellt.
Derzeit herrscht einige Unklarheit zum weiteren parlamentarischen Vorgehen in Sachen Leistungsschutzrecht, die wir mit diesem Beitrag versuchen aufzuräumen. An diesem Freitag wird der Bundestag, zumindest aller Voraussicht nach, über das höchst umstrittene Gesetzesvorhaben in 2./3. Lesung beraten und final abstimmen. Die Bundesregierung rennt sehenden Auges in die nächste Misere. Sie legt ein Gesetz vor, mit dem wirklich keiner zufrieden kann und das ganz offensichtlich zu einer weiteren Rechtunsicherheit beitragen wird. Letztendlich hat diese Vorlage nur einen Sinn: Das Gesicht der Kanzlerin zu wahren, die wenigen großen Verlagen ein verfrühtes Wahlkampfgeschenk versprochen hatte.
Während die Opposition seit langem vor den Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage warnt, mehren sich nun auch die kritischen Stimmen aus den Reihen der Koalition. Es ist erstaunlich, dass erst jetzt die Bedenken an einem Gesetz geäußert werden, das bereits seit sechs Monaten vorliegt und für massive Kritik auch von namhaften Wissenschaftler gesorgt hat. Die Bundesregierung hat sich beim Leistungsschutzrecht vollkommen verannt. Tabea und Konstantin haben die aktuellen Entwicklungen zum Anlass genommen und die Bundesregierung heute noch einmal dazu aufgefordert, endlich Abstand von dem höchst umstrittenen Projekt zu nehmen.
Seit Anfang der Legislatur wird über die Sinnhaftigkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnissen im Internet diskutiert. Wusste man über Jahre nicht, worüber man eigentlich überhaupt diskutiert, liegt seit kurzem ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes der schwarz-gelben Bundesregierung vor, über den in erster Lesung bereits im Plenum des Bundestages diskutiert wurde. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses, die mit neun Sachverständigen am Mittwoch, 30. Januar 2013 stattfinden wird. Konstantin berichtet über den letzten Stand der Anhörung des Rechtsausschusses.
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