Derzeit herrscht einige Unklarheit zum weiteren parlamentarischen Vorgehen in Sachen Leistungsschutzrecht, die wir mit diesem Beitrag versuchen aufzuräumen. Hier findet Ihr eine Übersicht der bisherigen Entwicklungen in Sachen Leistungsschutzrecht, hier eine Übersicht, die die aktuellen Entwicklungen seit der vergangenen Sitzungswoche auflistet.

Am vergangenen Freitag hatte der Rechtsausschuss-Vorsitzende Siegried Kauder mit Hinweis auf zahlreiche bisher ungelöste Fragen v.a. europa- und verfassungsrechtlicher Natur noch eine weitere Anhörung neben der bisher bereits terminisierten Anhörung des Unterausschusses Neue Medien und der bereits stattgefundenen Anhörung des Rechtsausschusses angeregt. Die Äußerungen Siegfried Kauders hatten wir als Opposition aufgenommen und umgehend gemeinsam eine solche, zweite Anhörung des Rechtsausschusses angeregt. Auch unser Vorschlag, ein sogenanntes Berichterstattergespräch durchzuführen, stieß auf keine Resonanz.

Am Montag fand dann die Anhörung im Unterausschuss Neue Medien statt, in der v.a. die technischen Fragestellungen rund um die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage erörtert werden sollten. Auch hier war die Kritik an der geplanten Initiative weitreichend. Im Verlauf der Anhörung hatte die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP noch auf eine explizite Nachfrage einer SPD-Abgeordneten, ob noch mit einem neuen Entwurf der Regierungskoalitionen gerechnet werden kann, dies verneint.

Diese Frage war vor allem vor dem Hintergrund interessant, als dass die Geschäftsordnung des Bundestages  explizit die Möglichkeit für die Oppositionsfraktionen vorsieht, als Minderheit eine weitere Anhörung des federführenden Ausschusses anzusetzen, wenn es eine geänderte parlamentarische Vorlage gibt. Eine solche gab es bisher nicht, sie liegt nun aber vor – und spielte in den bisherigen Anhörungen bisher keine Rolle.

Heute morgen hat der federführende Rechtsausschuss des Bundestages dem gemeinsamen Antrag aller Oppositionsfraktionen auf eine Vertagung und Durchführung einer weiteren Anhörung des Rechtsausschusses zur neuen Vorlage, die explizit mit den Formulierungen in der Geschäftsordnung begründet wurde – gegen die Gepflogenheiten des Ausschusses – abgelehnt.

Die Ablehnung der Koalition wurde damit begründet, dass es sich bei der jetzigen Änderung nicht um eine Änderung in dem Sinne handelt, dass die bisherige Vorlage grundlegend verändert wurde bzw. zum bisherigen Verhandlungsgegenstand kein neuer hinzugekommen sei, sondern es sich lediglich um eine Präzisierung und eine Einschränkung der bisherigen Initiative handelt.

Dieser Argumentation kann man juristisch eventuell folgen – politisch ist sie angesichts der Tatsache, dass das Wesen der bisherigen Vorlage grundlegend geändert wurde, nicht nachvollziehbar. Die schwarz-gelben Abgeordnete des Rechtsausschusses haben ihren Vorsitzenden, der sich ja selbst auf Grundlage der „alten Fassung“ für eine solche, weitere Anhörung eingesetzt hatte, düpiert.

Insgesamt verwundert das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung doch sehr. Aus den in der Vergangenheit gemachten Fehlern, scheint man nicht zu lernen. Parallelen zum Melderecht, wo die schwarz-gelbe Koalition ebenfalls Hals über Kopf noch eine neue Vorlage vorgelegt hatte, aber auch zum Zugangserschwerungsgesetz, bei dem ebenfalls massive verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet wurden, drängen sich förmlich auf. Wie diese Initiativen geendet sind, wissen wir.

An diesem Freitag wird der Bundestag, zumindest aller Voraussicht nach, über das höchst umstrittene Gesetzesvorhaben in 2./3. Lesung beraten und final abstimmen. Alle Oppositionsfraktionen werden eigene Entschließungsanträge einbringen. Die Bundesregierung rennt sehenden Auges in die nächste Misere. Sie legt ein Gesetz vor, mit dem wirklich keiner zufrieden kann und das ganz offensichtlich zu einer weiteren Rechtunsicherheit beitragen wird. Letztendlich hat diese Vorlage nur einen Sinn: Das Gesicht der Kanzlerin zu wahren, die wenigen großen Verlagen ein verfrühtes Wahlkampfgeschenk versprochen hatte.

Nachtrag:
Am Freitag wird es, sofern der Tagesordnungspunkt tatsächlich aufgesetzt bleibt, eine namentliche Abstimmung zum Leistungsschutzrecht geben.

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