Angesichts des neu vorgelegten Gesetzentwurfs eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage haben Tabea als Sprecherin für Medienpolitik und Konstantin als Sprecher für Netzpolitik eben nochmal die Position der grünen Bundestagsfraktion dargestellt. Auf die letzten Entwicklungen in Sachen Leistungsschutzrecht für Presseverlage hatten wir eben in einem aktuellen Beitrag nochmal hingewiesen.

Die Last-Minute-Änderungen der Koalition am Leistungsschutzrecht machen deutlich, dass die Koalition lediglich ein Gesetz mit einem solchen Namen schaffen wollte. Aus welchem Grund und wofür  – das ist offensichtlich Nebensache. Die Koalition hat mit ihrem Änderungsantrag das Gesetz nicht enger gefasst, sondern komplett verdreht. Bis gestern sollten in erster Linie Suchmaschinen Lizenzgebühren an Presseverlage zahlen, wenn sie Teile von deren Artikeln in den Suchergebnissen dargestellt haben. Ziel war offensichtlich, den Verlagen Einnahmen durch die großen Suchmaschinen wie Google zu bescheren.

Nun soll mit der Änderung an dem Gesetzesentwurf aber wieder erlaubt sein, dass Suchmaschinen und Newsaggregatoren ,,einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ der Presseerzeugnisse zugänglich machen dürfen. Das muss so verstanden werden, dass Snippets weiterhin gestattet sein sollen -auch ohne Lizenz. Damit hat die Koalition dem Gesetz den von ihr verkündeten Zweck genommen. Man fragt sich, was das Gesetz überhaupt noch soll und ob es lediglich zur Gesichtswahrung von Frau Merkel im Parlament bleibt, anstatt in der Tonne zu landen.

Es ist überhaupt nicht klar, was nun vor wem geschützt werden soll und warum es dieses Gesetz überhaupt noch geben soll.  Leider schafft das Gesetz auch mit der Änderung der Koalition noch immer so viele Unklarheiten, dass nun völlige Rechtsunsicherheit besteht. Weder wissen nun Journalistinnen und Journalisten, wie sie mit der Veröffentlichung ihrer Texte umgehen sollen, noch bietet das geänderte Gesetz Klarheit für Informationsdienstleister. Wer wie viel  veröffentlichen darf – all das müssen Gerichte entscheiden. Damit ist es weiterhin ein Innovationsverhinderer.

Ein solch weitreichender Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf verlangt eine genauere Betrachtung im parlamentarischen Verfahren und kann nicht kurz vor der geplanten Abstimmung im Bundestag vorgelegt werden. Wir beantragen weiterte parlamentarische Beratungen in den Ausschüssen und daher die Absetzung des Tagesordnungspunktes im Bundestag in dieser Woche.

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