In unregelmäßigen Abständen berichten wir in der Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den einzelnen Bundesländern. Für die Fraktion der Grünen im Landtag von Bayern lädt Verena Osgyan, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin der Grünen Fraktion Sprecherin für Netzpolitik, alle Interessierten zu einer Diskussion zum „Recht auf Vergessen“ ein.
Die VG Medien hat heute Klage wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google eingereicht. Jetzt haben wir den Salat. Man musste vor zwei Jahren kein Prophet sein, als das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht durchgeboxt wurde, um den heutigen Tag vorauszuahnen. Jetzt müssen die Gerichte ran, um den Streit zwischen Verlagen und Suchmaschinen zu schlichten. Dies müssen sie auf der Grundlage eines unklaren Gesetzestextes tun, der vieles offen lässt und alle Beteiligten in Rechtsunsicherheit stürzt.
Google hat heute in einem Blogpost angekündigt, einen Bestätigungsservice für Presseverlage einzurichte. Verlage können dann selbst entscheiden, ob sie noch im Angebot „Google News“ gelistet werden wollen. Jetzt heißt es für die großen Verlage: Hosen runter! Springer&Co. müssen jetzt Farbe bekennen und sagen, was sie sich vom Leistungsschutzrecht erhoffen – und von wem.
Seit Tagen berichten wir hier intensiv über die parlamentarischen Beratungen des Leistungsschutzrechts (hier findet Ihr eine Übersicht der Artikel). Heute hat der Bundestag über das Leistungsschutzrecht in 2.3. Lesung debattiert und anschließend namentlich über den schwarz-gelben Gesetzesentwurf und die von der Opposition vorgelegten Entschließungsantraträge abgestimmt. Konstantin Rede zum Leistungsschutzrecht dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare freuen wir uns.
Die Last-Minute-Änderungen der Koalition am Leistungsschutzrecht machen deutlich, dass die Koalition lediglich ein Gesetz mit einem solchen Namen schaffen wollte. Aus welchem Grund und wofür - das ist offensichtlich Nebensache. Die Koalition hat mit ihrem Änderungsantrag das Gesetz nicht enger gefasst, sondern komplett verdreht. Bis gestern sollten in erster Linie Suchmaschinen Lizenzgebühren an Presseverlage zahlen, wenn sie Teile von deren Artikeln in den Suchergebnissen dargestellt haben. Ziel war offensichtlich, den Verlagen Einnahmen durch die großen Suchmaschinen wie Google zu bescheren. Angesichts des neu vorgelegten Gesetzentwurfs haben Tabea und Konstantin eben nochmal die Position der grünen Bundestagsfraktion dargestellt.
Das geplante Leistungsschutzrecht muss entschieden zurückgewiesen werden: Mit dem Gesetz wäre nur wenigen Verlagen in Deutschland geholfen –  am ehesten […]
Zur aktuellen Debatte Leistungsschutzrecht haben sich heute Tabea als medienpolitische Sprecherin und Konstantin als netzpolitischer Sprecher zu Wort gemeldet und noch einmal klargestellt, dass wir uns gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage aussprechen, wie es die Bundesregierung im aktuellen Gesetzesentwurf vorschlägt. Und wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, seit es ihn gibt. Wir haben ihn gründlich geprüft und aufgrund dessen unsere Position bezogen. Wir sind nicht erst seit gestern oder aufgrund irgendwelcher Kampagnen gegen das Leistungsschutzrecht. Wir lassen uns nicht vor irgendeinen Karren spannen. Wir lehnen das Leistungsschutzrecht ab, weil wir die vielfältigen Auswirkungen des Gesetztes für fatal halten.
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