Heute wurde der Entwurf des grünen Bundestagswahlprogramms der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf 157 Seiten beschreiben wir unter dem Titel „Zeit für den grünen Wandel – Teilhaben. Einmischen. Zukunft schaffen.“ unsere politischen Ziele und Projekte für die kommende Legislaturperiode. Nachdem wir Grüne 2009 in unserem Wahlprogramm als erste der im Bundestag vertretenen Parteien ein eigenes Kapitel zur Netzpolitik hatten, gehen wir diesmal noch einen Schritt weiter. Hier nun einige relevante Auszüge aus dem Programmentwurf zu Themen rund um die Netzpolitik.
Vor der heutigen Debatte im Plenum des Bundestages zum Leistungsschutzrecht hat Konstantin PHOENIX im Rahmen eines "politischen Streitgesprächs" ein Interview zum umstrittenen Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Koalition gegeben und die Kritik der grünen Bundestagsfraktion am Leistungsschutzrecht und dem Vorgehen von CDU/CSU und FDP erläutert. U.a. hat Konstantin darauf verwiesen, dass das Gesetz nicht nur handwerklich schlecht ist, sondern zudem auch den IT-Standort Deutschland massiv schwächt. Weiter hat Konstantin auf die zahlreichen Kritiker des Vorhabens verwiesen und in Aussicht gestellt, dass das Gesetz zu einer weiteren Monopolisierung im Bereich der Suchmaschinen beitragen wird.
Diese Woche stand im Plenum des Bundestages die zweite und dritte Lesung unseres Grünen Antrags “Keine Vorratsspeicherung von Fluggastdaten” auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestages. Über den bisherigen parlamementarischen Verlauf unserer Initiative hatten wir hier immer wieder berichtet. Konstantins Protokollrede dokumentieren wir hier. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Diese Woche stand im Plenum des Bundestages die erste Lesung des "Entwurfs eines Gesetzes Bundesregierung zur Familienpflegezeit und zum fexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes" (Drs.-Nr. 17/12356) auf der Tagesordnung. Konstantins Protokollrede dokumentieren wir hier. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Auf Druck der Presseverlage hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekannt, ohne zu wissen, was es schützen soll und wie es überhaupt auszugestalten ist. Der heutigen Beschlussfassung, die einzig und allein der Gesichtswahrung der Kanzlerin gegenüber den Verlagen dient, ging eine drei Jahre lange Odyssee voraus. Am Ende wurde nun zum Schaden der Allgemeinheit ein Gesetz verabschiedet, bei dem nur eines sicher ist: Das Gesetz wird zum Liebling der Anwälte. Zudem droht es den IT-Standort Deutschland massiv zu schwächen.
Seit Tagen berichten wir hier intensiv über die parlamentarischen Beratungen des Leistungsschutzrechts (hier findet Ihr eine Übersicht der Artikel). Heute hat der Bundestag über das Leistungsschutzrecht in 2.3. Lesung debattiert und anschließend namentlich über den schwarz-gelben Gesetzesentwurf und die von der Opposition vorgelegten Entschließungsantraträge abgestimmt. Konstantin Rede zum Leistungsschutzrecht dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare freuen wir uns.
Heute fand die zweite und dritte Abstimmung zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage statt. Für die grüne Bundestagsfraktion haben Tabea und Konstantin […]
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