Seit Anfang der Legislatur wird über die Sinnhaftigkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnissen im Internet diskutiert. Wusste man über Jahre nicht, worüber man eigentlich überhaupt diskutiert, liegt seit kurzem ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (pdf) der schwarz-gelben Bundesregierung vor, über den in erster Lesung bereits im Plenum des Bundestages diskutiert wurde.

Anhörung des Rechtsausschusses am 30. Januar 2013:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses, die mit neun Sachverständigen am Mittwoch, 30. Januar 2013 stattfinden wird. Die Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 16 Uhr im Sitzungssaal 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Liste der geladenen Sachverständigen:

  • Prof. Dr. Ralf Dewenter, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf/Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) oeconomicum 01.08
  • Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler, Technische Universität Berlin
  • Christoph Keese, Sprecher des Arbeitskreises Urheberrecht BDZV und VDZ, Axel Springer AG, Berlin
  • Dr. Till Kreutzer, Rechtsanwalt, Berlin
  • Benno H. Pöppelmann, Justitiar des Deutschen Journalistenverbandes, DJV-Geschäftsstelle Berlin
  • Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Fachhochschule Köln, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
  • Prof. Dr. Gerald Spindler, Georg-August-Universität Göttingen, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- u. Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht
  • Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Freising
  • N.N.

Bei den eingeladenen Sachverständigen fällt zunächst auf, dass die schwarz-gelbe Koalition bisher zwar neben einigen Wissenschaftlern auch Christoph Keese von der Axel Springer AG zur Anhörung eingeladen hat, nicht jedoch einE VertreterIn von google, was angesichts der bisherigen öffentlichen Debatte, die maßgeblich von diesen beiden Akteuren bestimmt wurde, verwundert. Die Tatsache, dass ein Platz noch offengehalten wird, lässt darauf schließen, dass die koalitionsinterne Abstimmung, wen man noch zusätzlich benennt, derzeit noch anhält.

Stellungnahmen der Sachverständigen:
Auf den Seiten des Rechtsausschusses findet Ihr eine Übersicht der bisher zur Anhörung eingegangenen Stellungnahmen. Dort ist bis dato nur die Stellungnahme von Prof. Spindler aufgeführt. Wer zum Beispiel bei Twitter unter dem Hashtag #lsr sucht, wird jedoch schnell weitere Stellungnahmen finden, die bislang jedoch nicht eingestellt sind.

Anmeldung zur Anhörung:
Auf die Anhörung und die Möglichkeit,. sich hierfür anzumelden, hatten wir ja bereits hingewiesen. Derzeit scheint es so, als würden alle besucherplätze des Anhörungssaals bereits belegt sein. Wir bemühen uns gerade darum, dass die Anhörung eventuell in einen anderen Saal verlegt wird, um es zusätzlichen Personen zu ermöglichen, die Anhörung live zu verfolgen. Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Bitte bedenkt: Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden. Bild- und Tonberichterstatter, hierunter fallen auch Bloggerinnen und Blogger, können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) des Bundestages anmelden.

Weiterführende Informationen:
Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten zum Leistungsschutzrecht

UPDATE 24.01.2013:

Die schwarz-gelbe Koalition hat nunmehr den letzten Sachverständigen benannt:

  • Dr. Holger Paesler, Geschäftsführer Verlagsgruppe Ebner GmbH & Co. KG, Ulm

In der Tat bestätigt sich damit, was sich bereits angedeutet hatte: Die Koalition hat zwar mit Christoph Keese einen Vertreter von Springer eingeladen, nicht aber einen Vertreter des Unternehmens google. Beide Unternehmen waren die Hauptprotagonisten der seit nunmehr mehreren Jahren öffentlich geführten Debatte.

UPDATE 25.01.2013:
Auch vor dem Hintergrund, dass uns immer wieder Anfragen erreichten, hatten wir  uns bei der Bundestagsverwaltung um die Bereitstsellung eines Livestreams bemüht. Leider ist die Realisierung nach Auskunft des zuständigen Sekretariats des Rechtsausschusses aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Gleichzeitig wurde uns versichert, dass diejenigen, die sich heute noch zur Anhörung anmelden, als Gäste an der Anhörung teilnehmen können.

UPDATE 30.01.2013:
Nachdem klar ist, dass es definitiv keinen Stream der heutigen (öffentlichen) Anhörung geben wird und es zudem zahlreiche Absagen bezüglich der Teilnahme an der Sitzung gab, haben wir uns überlegt, wie wir dennoch ein Stück weit sicherstellen können, dass aus der Sitzung berichtet wird. Wahrscheinlich, aber das ist noch nicht ganz klar, wird es auch ein livenlogging aus der Sitzung geben. Infos hierzu finden sich sicher unter dem Hashtag #lsr auf Twitter. Ansonsten haben wir auch gerade noch einmal eine Liste mit Personen angelegt, die heute aus der Sitzung twittern werden.

 

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