Die Weichen wurden gestellt, nun geht es um die Details. Nach dem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag müssen sich die Länder umgehend ans Werk machen, die erforderlichen Änderungen für mehr Staatsferne und Vielfalt fristgerecht umzusetzen. Bis Ende Juni 2015 hat Karlsruhe Zeit gegeben, daher ist ein straffes Handlungsprogramm angezeigt.

 

Wie aber soll es gelingen, in dieser kurzen Zeit alle 16 Länder unter einen Hut zu bekommen und einen Staatsvertrag zu verhandeln, der den Anforderungen des Urteils gerecht wird? Wie kann eine Besetzung der ZDF-Gremien erarbeitet werden, jenseits einzelner Länderinteressen? Wie kommt man zu einem gemeinsamen Ergebnis hinsichtlich der gesellschaftlich relevanten Gruppen, die in den Gremien vertreten sein sollen? Und wie setzen die Ministerpräsidenten die 2:1 Vorgabe (nur noch ein Drittel der Mitglieder dürfen staatliche oder staatsnahe Vertreter sein) um, ohne die Gremien aufzublähen? Bei der Beantwortung dieser Fragen täte der Gesetzgeber gut daran, sich zurückzuhalten und andere, neutrale Kräfte über die Zusammensetzung beraten zu lassen. Bekanntlich führen viele Wege nach Rom, eine gangbare Lösung wäre die Einsetzung einer unabhängigen Kommission. Diese hätte den entscheidenden Vorteil, dass darin Wissenschaftler, insbesondere aus den Sozial- und Rechtswissenschaften, einen Vorschlag für die Neubesetzung vor allem nach wissenschaftlichen und statistischen Kriterien erarbeiten könnten, die den gerichtlichen Vorgaben entsprechen. Dieses Vorgehen böte die Chance, endlich mehr Vielfalt in die Gremien zu bringen. Gesellschaftliche Realität würde sich stärker widerspiegeln.

 

Das ist derzeit nämlich keineswegs der Fall. Migranten und junge Menschen etwa sind völlig unterrepräsentiert. Auch Frauen kommt in dieser Männerdomäne noch keine adäquate Rolle zu. Um dem grundgesetzlichen Gleichstellungsauftrag gerecht zu werden, sollten Frauen in den Gremien mindestens zur Hälfte vertreten sein. Karlsruhe fordert zurecht: Nicht nur die großen Verbände, sondern gerade auch kleinere Gruppierungen und Minderheiten müssen im Gremium Gehör finden, damit nicht lediglich stringent organisierte Perspektiven dort abgebildet werden.

Eben diesen Selektionsprozess kann letztlich nur eine unabhängige Kommission befriedigend erfüllen. Und die Aufgabenstellung des Bundesverfassungsgerichts ist alles andere als ein Kinderspiel – auch deshalb ist eine wissenschaftliche Kommission eine sinnvolle Unterstützung. Gerade in der Medienpolitik sind die Erfahrungen mit Institutionen wie der KEK und KEF nicht die schlechtesten. An diesen könnte sich auch die Kommissionsbesetzung orientieren: Jedes Land entsendet einen Wissenschaftler. Und um der vom Gericht kritisierten Versteinerung entgegenzutreten und eine dynamische Entwicklung zu garantieren sollte der 16-köpfige Rat turnusmäßig alle 5 Jahre tagen, um den Status Quo zu evaluieren.

 

Darüberhinaus hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht: Es gibt zu viele staatsnahe Mitglieder mit zu weitreichendem Einfluss auf die unterschiedlichen Bereiche. Etwa bei der Auswahl der Mitglieder der gesellschaftlichen Gruppen oder durch den Zusammenschluss in Freundeskreise, in denen sie die Herde auf Kurs bringen. Selbstverständlich ist auch hier konsequente Umsetzung erforderlich. Das Gericht hat die Vorgabe ausgegeben, dass maximal ein Drittel der der staatlichen Sphäre zuzurechnenden Mitglieder in den Rundfunkgremien präsent sein dürfen, um dem Kriterium der Staatsferne gerecht zu werden. Maximal. Das heißt: Die gesetzgebenden Länder könnten es auch besser machen und – wenn sie denn mutig sind – gleich alle Regierungsvertreter aus den Gremien verbannen. Oder die Exekutive zumindest aus dem Verwaltungsrat, der den Chefredakteur wählt, fernhalten. Das würde der Rundfunkfreiheit jedenfalls sehr gut tun.

Ich befürchte, dass die Regelungen nicht ganz so ambitioniert ausfallen werden. Dann ist aber unbedingt darauf zu achten, jegliche Machtpolitik einzudämmen: Sperrminoritäten sind mit  einem staatsfernen Rundfunk nicht zu vereinbaren, Binnenpluralität ist Pflicht. Vorbilder gibt es schon: Einige der ARD-Rundfunkanstalten haben von sich aus geeignete Regelungen geschaffen. Daran kann man sich nun orientieren.

 

Ein staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss zudem auch für genügend Transparenz sorgen: Welche Themen stehen auf der Agenda, was hat das Gremium beschlossen? All diese Inhalte sollten für jeden schnell und einfach zugänglich sein.

 

Nur wenn die Länder die Vorgaben aus Karlsruhe konsequent umsetzen – und vielleicht noch ein bisschen mehr – werden sie nicht wieder in einem Jahr in Karlsruhe stehen. Die Neuregulierung wird dann zudem nicht nur zu weniger staatlichem Einfluss, zu mehr Vielfalt und einer insgesamt grundrechtskonformen – etwa dem Gleichstellungsauftrag förderlichen – Konstellation verhelfen. Sie ist auch eine Chance, wieder mehr gesellschaftliche Akzeptanz für den in Misskredit geratenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk herzustellen.

 

 

 

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