Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am kommenden Montag zu einer öffentlichen Anhörung ein. Hier findet Ihr die Tagesordung als pdf. Gegenstand der Anhörung wird der von uns Grünen vorgelegte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sein. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim sogenannten Scoring („Scoring-Änderungsgesetz“) durchzusetzen.

Anhörung Bundesdatenschutzgesetz
Montag, dem 30. November 2015, 14.00 – 16.00 Uhr
im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus,Raum 3.101
Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin

Worum geht´s:

Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, das am 01.04.2010 in Kraft getreten ist, sollten Informations- und Auskunftsrechte von Betroffenen in Bezug auf ihre Scoring-Werte bei Auskunfteien und Unternehmen erweitert werden. Die Regelungen haben jedoch nicht den erhofften Transparenz­zuwachs erbracht. Vielmehr nutzen Unternehmen und Auskunfteien den weiten Gesetzesspielraum aus und geben lediglich zu Datensätzen zusammengefasste Daten her­aus, deren Bedeutung sich den betroffenen Personen ohne weitere Informationen jedoch nicht erschließt.

Zudem berufen sie sich bezüglich der Gewichtung der verwendeten Daten, der verwendeten Vergleichsgruppen und der Zuordnung der betroffenen Personen zu den Vergleichsgruppen auf ihr Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Die Art der zu speichernden und für das Scoring verwendbaren Daten unterliegt damit heute kaum einer Eingrenzung. Unternehmen und Auskunfteien verwenden Daten, die nicht bonitätsrelevant bzw. diskriminierungsgeeignet sind. Von den Datensamm­lungen erfahren die Betroffenen häufig erst, wenn ihnen ein Kreditgeschäft vor­enthalten oder zu ungünstigen Bedingungen angeboten wird. Eine Überprüfung der Auskunfteien und Unternehmen findet, wenn überhaupt, nur sporadisch statt. Gleiches gilt für das bezüglich des Scorings anzuwendende mathematisch-statis­tische Verfahren. Daten dürfen zudem über einen langen Zeitraum gespeichert werden, sofern die Auskunfteien und die Unternehmen dies für erforderlich hal­ten. Auch bei Erteilung einer Restschuldbefreiung können Daten der betroffenen Personen weiter gespeichert werden.

Unser nun vorgelegter Gesetzentwurf sieht eine Ausweitung des Auskunftsanspruchs auf die Ein­zeldaten, die Gewichtung der verwendeten Daten und auf die verwendeten Ver­gleichsgruppen vor. Eine Speicherung von Daten, die nicht bonitätsrelevant oder diskriminierungsgeeignet sind, ist für Zwecke der Überprüfung der Bonität unzu­lässig. Hierzu zählen auch Daten aus sozialen Netzwerken und das sogenannte „Geo-Scoring“, also die Nutzung von Wohnortdaten. Zukünftig muss der Einsatz von Scoringverfahren vorab dem Verbraucher offen-gelegt werden. Außerdem werden aktive Informationspflichten der Auskunfteien eingeführt: Durch eine jährliche Informationspflicht sollen Betroffene falsche Da­ten möglichst schnell korrigieren können. Daten über erledigte Sachverhalte müs­sen spätestens nach sieben Jahren gelöscht werden, bei Erteilung einer Rest­schuldbefreiung sind entsprechende Daten ebenfalls zu löschen. Darüber hinaus wird eine stärkere Kontrolle der Aufsichtsbehörde verpflichtend. Der Gesetzentwurf sieht eine jährliche Überprüfung der Auskunfteien und Unter­nehmen, die Daten zur Wahrscheinlichkeitsberechnung für Bonitätsprüfungen speichern, vor.

Liste der geladenen Sachverständigen:

Im Vorfeld von Anhörungen benennen die Fraktionen Sachverständige. Diese werden im Vorfeld der Anhörung gebeten, Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzentwurf auszuarbeiten. Hier die Liste der von den Fraktionen benannten Sachverständigen.

  • Karsten Neumann, 2B Advice GmbH, Bonn
  • Frank Christian Pauli, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin
  • Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Datenschutzbeauftragter Hessen, Wiesbaden
  • Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Universität Kassel
  • Prof. Dr. Jürgen Taeger, Carl-von-Ossietzky-Universität, Oldenburg

Stellungnahmen:
Die geladenen Sachverständigen werden im Vorfeld der Anhörung gebeten, Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzentwurf auszuarbeiten. Bislang liegen uns keine Stellungnahmen vor. Sobald die ersten Stellungnahmen der Sachverständigen eintreffen, werden wir hier darauf verweisen.

UPDATE 26.11.2015 (erste Stellungnahmen eingetroffen):

Anmeldung:
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich noch heute unter Angabe des vollständigen Namens und des Geburtsdatums per Mail beim Ausschuss-Sekretariat anzumelden.

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