Heute stellen Arne Schönbohm und Horst Seehofer den „Lagebericht Deutschland 2020“ des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor. […]
Als Reaktion auf die schlechte Mobilfunkabdeckung in Deutschland und die kürzlich veröffentlichte Mobilfunkstrategie der Bundesregierung legt die Grüne Bundestagsfraktion unter […]
Zur Veröffentlichung der zweiten Tranche an Transparenzberichten, die die Unternehmen nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorlegen mussten, hat Renate Künast gestern im […]
Heute hat die Europäische Kommission ihre lange angekündigten Vorschläge zum Umgang mit terroristischen Online-Inhalten vorgestellt. Gemeinsam mit Renate Künast habe […]
Seit langem besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich des Umgangs mit digital gespeicherten Inhalten im Todesfall. Hierauf habe ich bereits in […]
Bereits heute wirkt sich die Digitalisierung grundlegend auf unser Leben und unsere Arbeitswelt aus – auf die Art, wie wir kommunizieren, wie wir uns informieren, wie wir produzieren und konsumieren. Wirtschaft und Gesellschaft durchlaufen grundlegende und richtungsweisende Veränderungen. Die Digitalisierung kann unsere Arbeitswelt positiv verändern. Nicht mehr Arbeitsort und -zeit sind entscheidend, sondern Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Das schafft neue Freiräume und birgt Chancen für eine humanere, familienfreundlichere und ökologischere Arbeitswelt. Die Digitalisierung stellt uns aber zweifellos auch vor neue Herausforderungen. Sie kann zu dauerhafter Verfügbarkeit und Mehrarbeit führen. Es ist Aufgabe der Politik, einen Rahmen zu schaffen, der es sowohl den Unternehmen, als auch den Beschäftigten ermöglicht, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Wir haben als Grüne Bundestagsfraktion deshalb im November 2016 unseren Antrag "Arbeit 4.0 - Arbeitswelt von morgen gestalten" in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag wird voraussichtlich am 17. Februar 2017 im Plenum diskutiert werden.
Heute wurde den Fraktionen im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersandt. Hierbei handelt es sich bereits um den zweiten Entwurf. Den ersten Entwurf hatte das Bundesinnenministerium nach massiver Kritik zurückgezogen. Auch der neue Entwurf des Bundesinnenministers ist eine herbe Enttäuschung. Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel, mühsam erkämpfte Schutzstandards beim Datenschutz zu verwässern, unbeirrt fest. Diese Vorschläge helfen niemandem: Weder den Unternehmen, noch den Bürgerinnen und Bürgern. Für den Grundrechtsschutz im Digitalen sind sie verheerend. Das eigentliche Ziel der EU-Datenschutzreform, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer immer durchdigitalisierten Gesellschaft zu stärken, wird von der Bundesregierung gezielt sabotiert.
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