Bereits heute wirkt sich die Digitalisierung grundlegend auf unser Leben und unsere Arbeitswelt aus – auf die Art, wie wir kommunizieren, wie wir uns informieren, wie wir produzieren und konsumieren. Wirtschaft und Gesellschaft durchlaufen grundlegende und richtungsweisende Veränderungen. Die Digitalisierung kann unsere Arbeitswelt positiv verändern. Nicht mehr Arbeitsort und -zeit sind entscheidend, sondern Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Das schafft neue Freiräume und birgt Chancen für eine humanere, familienfreundlichere und ökologischere Arbeitswelt. Die Digitalisierung stellt uns aber zweifellos auch vor neue Herausforderungen. Sie kann zu dauerhafter Verfügbarkeit und Mehrarbeit führen. Es ist Aufgabe der Politik, einen Rahmen zu schaffen, der es sowohl den Unternehmen, als auch den Beschäftigten ermöglicht, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Wir haben als Grüne Bundestagsfraktion deshalb im November 2016 unseren Antrag "Arbeit 4.0 - Arbeitswelt von morgen gestalten" in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag wird voraussichtlich am 17. Februar 2017 im Plenum diskutiert werden.
Heute wurde den Fraktionen im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersandt. Hierbei handelt es sich bereits um den zweiten Entwurf. Den ersten Entwurf hatte das Bundesinnenministerium nach massiver Kritik zurückgezogen. Auch der neue Entwurf des Bundesinnenministers ist eine herbe Enttäuschung. Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel, mühsam erkämpfte Schutzstandards beim Datenschutz zu verwässern, unbeirrt fest. Diese Vorschläge helfen niemandem: Weder den Unternehmen, noch den Bürgerinnen und Bürgern. Für den Grundrechtsschutz im Digitalen sind sie verheerend. Das eigentliche Ziel der EU-Datenschutzreform, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer immer durchdigitalisierten Gesellschaft zu stärken, wird von der Bundesregierung gezielt sabotiert.
Heute hat Bundeswirtschaftsminister Gabriel angekündigt, bis Anfang 2017 Regeln für die Regulierung der Digitalbranche erarbeiten lassen zu wollen. Gemeinsam mit Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin das viel zu zaghafte Vorgehen Gabriels kritisiert. Die neuesten Ankündigungen des Wirtschaftsministers sind ein schlechter Scherz. Die Herausforderungen der Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter sind seit langem bekannt. Antworten auf die Marktmacht global agierender IT-Unternehmen hat die Bundesregierung jedoch bis heute nicht. Das Ministerium hat diese Debatte schlicht verpennt.
Firmen können sich seit dem heutigen Montag nicht mehr auf das transatlantische Datenabkommen "Safe Harbor" berufen - aber ein Ersatz fehlt noch immer. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) glich einem Paukenschlag. Es war eine schallende Ohrfeige - sowohl für die Kommission als auch die Bundesregierung. Und es war absehbar. Viel zu lang haben Kommission und Bundesregierung die Augen vor dem offensichtlichen Problem verschlossen. Erneut musste erst ein höchstrichterliches Urteil die Grundrechte von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern stärken. Wir brauchen endlich weitreichende, auch gesetzliche Einschnitte der geheimdienstlichen Massenüberwachung, eine verbesserte parlamentarische Kontrolle und effektive Grundrechtsschutzmechanismen – auch und gerade auf internationaler Ebene. Die Bundesregierung muss ihr ganzes politisches Gewicht nutzen. Ein einfaches "Weiter so" kann und darf es nicht geben.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Safe-Harbor“-Abkommen hat zur direkten Folge, dass Transfers personenbezogener Daten in die USA auf Grundlage des Abkommens nicht mehr möglich sind. In seinem Urteil machte der EuGH auf gravierenden Schutzlücken aufmerksam und verwies u.a. auf eine unzureichende Begrenzung der Zugriffe von staatlichen Behörden auf Datenbestände. Europäerinnen und Europäern stünden, so das Gericht, keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Nach der Entscheidung herrschen eine insgesamt große Verunsicherung und ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch nach Rechtssicherheit. Gerade angesichts zahlreicher Unternehmen, die personenbezogene Daten bislang auf Grundlage des Abkommens in die USA übermittelt haben, aber auch hinsichtlich eines effektiven Rechtsschutzes für mehr als 500 Millionen Europäerinnen und Europäer besteht akuter Handlungsbedarf. Dennoch herrscht sowohl bei der Bundesregierung als auch der Europäischen Kommission weitgehend Ratlosigkeit. In einem Gastbeitrag für das Magazin des DIVSI plädiert Konstantin dafür, die jüngste Entscheidung als Chance zu begreifen.
Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am Montag, 30.11.2015 von 14.00 bis 16.00 Uhr zu einer öffentlichen Anhörung ein. Thema wird der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sein. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim Scoring (Scoring- Änderungsgesetz) durchzusetzen.
Angesichts jüngster Medienberichte, wonach eine CDU-Kommission einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang in den nächsten ein bis zwei Jahren fordert, habe ich heute gemeinsam mit Konstantin darauf hingewiesen, dass die Zeit für die Einfügung eines Universaldienstes überfällig ist. Wir brauchen eine garantierte Grundversorgung mit Breitband für alle Haushalte und Unternehmen. Deshalb fordern wir als Grüne seit langem einen Universaldienst. Dieser wäre eine Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen, jedem Haushalt einen Breitbandanschluss zur Verfügung zu stellen - so wie die Post auch auf jede Hallig und Alm ihre Briefe ausliefert.
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