Heute wurde den Fraktionen im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersandt. Hierbei handelt es sich bereits um den zweiten Entwurf. Den ersten Entwurf hatte das Bundesinnenministerium nach massiver Kritik zurückgezogen.
Auch der neue Entwurf des Bundesinnenministers ist eine herbe Enttäuschung. Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel, mühsam erkämpfte Schutzstandards beim Datenschutz zu verwässern, unbeirrt fest. Diese Vorschläge helfen niemandem: Weder den Unternehmen, noch den Bürgerinnen und Bürgern. Für den Grundrechtsschutz im Digitalen sind sie verheerend. Das eigentliche Ziel der EU-Datenschutzreform, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer immer durchdigitalisierten Gesellschaft zu stärken, wird von der Bundesregierung gezielt sabotiert.
Der Entwurf ignoriert europarechtliche Vorgaben. Die hochproblematische Videoüberwachung öffentlicher Räume wird ausgeweitet. Das Grundprinzip der Zweckbindung wird zugunsten intransparenter Big Data-Auswertungen weiter ausgehöhlt. Die Aufsicht über den Datenschutz, insbesondere bei den Sicherheitsbehörden, wird weiter beschränkt. Und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger durch die Datenschutzbeauftragten wird vollkommen unnötig erschwert.
Der Bundesinnenminister hat die Bedeutung eines effektiven Grundrechtschutzes im Digitalen noch immer nicht verstanden. Nachdem man sich auf EU-Ebene mit dem Ansinnen, grundlegende Prinzipien wie das der Datensparsamkeit aufzuweichen, nicht durchsetzen konnte, versucht man es nun auf diesem Weg. Wenn pauschal Sicherheitsinteressen über Grundrechte und Freiheitsschutz gestellt werden, liegt die Verantwortung klar beim falschen Haus.
Dem Datenschutz kommt in der digitalen Welt eine zentrale Schutzfunktion zu. Dies hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargemacht. Wir brauchen endlich einen Rechtsrahmen, der dieser Entwicklung angemessen Rechnung trägt sowie eine Stärkung der Aufsichtsstrukturen. Die Bundesregierung fordern wir dazu auf, endlich auch ihren Teil zu Sicherstellung eines effektiven Grundrechtsschutz bereitzustellen. Der nun vorgelegte Entwurf leistet hierfür keinen Beitrag.
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