Der Innen- und Justizausschuss des Europäischen Parlaments hat heute mit großer Mehrheit das Rahmenabkommen über den Datenschutz beim Informationsaustausch zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden der Europäischen Union und der USA (Umbrella Agreement) angenommen.

Das Datenschutzabkommen mit den USA ist ein großer Fortschritt für den transatlantischen Datenschutz. In Zukunft werden hohe verbindliche Standards und starke individuelle Rechte gelten, wenn Daten an Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in den USA übermittelt werden. Nach sechs Jahren Verhandlungen ist es gelungen, die großen Lücken in den bestehenden Datentransfer-Abkommen in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zwischen EU-Staaten und den USA zu schließen. Das ist der Anfang eines neuen Wegs, transatlantisch verbindliche, hohe Standards für den Schutz von Grundrechten auszuhandeln, statt die bisherigen lückenhaften und teilweise sehr niedrigen Standards gegenseitig anzuerkennen.

Künftig haben die Bürgerinnen und Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks verbindliche Datenschutzrechte, etwa auf Auskunft, Information und Korrektur, die sie nun auch vor Gerichten in den USA und der Europäischen Union einklagen können. Das Abkommen setzt Datenschutzstandards für den Informationsaustausch, wenn der Austausch durch Gesetze in der EU oder Abkommen mit den USA erlaubt wurde. Entscheidend für die Zustimmung im Ausschuss war eine verbindliche Klarstellung, dass das Abkommen keinerlei Rechtsgrundlage für neue Datentransfers darstellen kann und die Datenschutzbehörden jederzeit seine Einhaltung überprüfen können. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird über das Datenschutzabkommen am 1. Dezember 2016 final abstimmen.

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