In unregelmäßigen Abständen berichten wir in der Rubrik “Gastbeiträge“ von eigenen Publikationen in Zeitschriften und Büchern oder geben anderen Menschen […]
Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz: DSA) und das Gesetz über digitale […]
Gerade wurde der im Zuge der Trilogverhandlungen zur EU-Urheberrechtsrichtlinie verhandelte Kompromiss veröffentlicht. An dieser Stelle bewerte ich als netz- und […]
Gute Nachrichten aus Straßburg: Das Europäische Parlament hat heute mit 318 zu 280 Stimmen bei 20 Enthaltungen ein sehr deutliches […]
Am vergangenen Donnerstag peitschte die GroKo mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Unter anderem stand das Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung auf der Agenda. Die europäische Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der letzten Jahre. Dafür haben wir Grünen und insbesondere Jan Philipp Albrecht in Brüssel gekämpft und die Verabschiedung der Verordnung ist ein klarer grüner Erfolg. Dennoch beharrt die Bundesregierung auf ihrem Credo "Die Zeit der Datensparsamkeit ist vorbei" und versucht bei der Umsetzung des europäischen Gesetzes auf nationaler Ebene nun, dieses hohe Datenschutzniveau zu verwässern. Konstantins Rede zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Als stellvertretender Vorsitzender im Innenausschuss und Berichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung lade ich zum Gespräch mit den Anwälten von Edward Snowden Wolfgang Kaleck und Ben Wizner ein. Wie stehen die Aussichten auf eine Rückkehr Snowdens in die USA oder Asyl in Europa? Diskussionsveranstaltung im Europäischen Parlament Brüssel, 23. Januar 2017, 13h30 – 14h30, ASP 5E1
Gestern, am 12.12.2016, wurde der erste Entwurf zur ePrivacy-Verordnung geleakt. Die in der Datenschutz-Grundverordnung festgehaltenen Standards und Prinzipien gelten für alle Unternehmen und Behörden mit Ausnahme der Sicherheitsbehörden. Dies schließt natürlich auch Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste ein. Darüber hinaus gibt es jedoch noch strengere Regeln für den Schutz der Privatsphäre in der Kommunikation, die in der so genannten ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 festgehalten sind und für alle Anbieter von Telefonie-, Internet- oder Email-Diensten gelten. Ab dem Jahr 2017 steht die in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Revision dieser Richtlinie an. Was steht auf dem Spiel?
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