Am vergangenen Donnerstag peitschte die GroKo mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Einen Überblick über die Gesetzesvorhaben und meine Einschätzungen dazu findet ihr hier.

Unter anderem stand das Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Agenda. Die europäische Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der letzten Jahre. Sie sorgt für hohe gemeinsame Datenschutzstandards in der gesamten Europäischen Union. In so gut wie jedem Lebensbereich werden dort wichtige Datenschutz-Fragen umfassend geregelt. Einheitliche europäische Standards für die Datennutzung geben sowohl den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie auch den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit. Dafür haben wir Grünen und insbesondere mein Kollege Jan Philipp Albrecht in Brüssel gekämpft und die Verabschiedung der Verordnung ist ein klarer grüner Erfolg.

Dennoch beharrt die Bundesregierung auf ihrem Credo „Die Zeit der Datensparsamkeit ist vorbei“ und versucht bei der Umsetzung des europäischen Gesetzes auf nationaler Ebene nun, dieses hohe Datenschutzniveau zu verwässern. Das Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts ignoriert in vielen Punkten europarechtliche Vorgaben. Die hochproblematische Videoüberwachung öffentlicher Räume wird ausgeweitet. Das Grundprinzip der Zweckbindung wird zugunsten intransparenter Big-Data-Auswertungen weiter ausgehöhlt. Die Aufsicht über den Datenschutz, insbesondere bei den Sicherheitsbehörden und Berufsgeheimnisträgern, wird weiter beschränkt. Und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger durch die Datenschutzbeauftragten wird vollkommen unnötig erschwert.

Vorangegangen war der Verabschiedung im Plenum ein hanebüchenes Verfahren: Gegen die interfraktionelle Vereinbarung setzte sie den Tagesordnungspunkt zunächst schon für die Sitzungswoche Ende März auf die Agenda, nahm ihn dann jedoch auf unseren lautstarken Protest hin wieder herunter. Die für eine Expertenanhörung geladenen Sachverständigen brüskierte die Koalition mit Änderungsanträgen in letzter Minute. Eine fundierte Auseinandersetzung konnte so überhaupt nicht stattfinden.

Dem Datenschutz kommt in der digitalen Welt eine zentrale Schutzfunktion zu. Dies hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargemacht. Wir brauchen endlich einen Rechtsrahmen, der dieser Entwicklung angemessen Rechnung trägt sowie eine Stärkung der Aufsichtsstrukturen. Die Bundesregierung fordern wir dazu auf, endlich auch ihren Teil zu Sicherstellung eines effektiven Grundrechtsschutz bereitzustellen. Der nun vorgelegte Entwurf leistet hierfür keinen Beitrag. In einem Entschließungsantrag haben wir die Bundesregierung deshalb aufgefordert, ihren Gesetzesentwurf an die hohen Datenschutzanforderungen der DSGVO anzupassen.

Meine Rede zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz könnt ihr hier nachschauen:

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