Die Verhandlungen im Europäischen Parlament zur ePrivacy-Verordnung zum Schutz der elektronischen Kommunikation gehen diese Woche in die letzte Runde. Am […]
Am vergangenen Donnerstag peitschte die GroKo mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Unter anderem stand das Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung auf der Agenda. Die europäische Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der letzten Jahre. Dafür haben wir Grünen und insbesondere Jan Philipp Albrecht in Brüssel gekämpft und die Verabschiedung der Verordnung ist ein klarer grüner Erfolg. Dennoch beharrt die Bundesregierung auf ihrem Credo "Die Zeit der Datensparsamkeit ist vorbei" und versucht bei der Umsetzung des europäischen Gesetzes auf nationaler Ebene nun, dieses hohe Datenschutzniveau zu verwässern. Konstantins Rede zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Zum Ende einer Legislaturperiode häufen sich üblicherweise die parlamentarischen Initiativen. Doch was die Große Koalition in dieser Sitzungswoche alles auf den heutigen Plenardonnerstag zu legen gedachte, sprengte nicht nur die Gesetze von Zeit und Raum (die 27-Stunden-Sitzung hätte theoretisch bis Freitagmittag und damit weit bis in den nächsten Sitzungstag gereicht, von Bonn als Ausweichort wurde schon gewitzelt), sondern enthielt - auffällig unauffällig in tiefer Nacht verstreut - gleich mehrere ebenso komplexe wie gravierende Gesetzesänderungen.
Gestern, am 12.12.2016, wurde der erste Entwurf zur ePrivacy-Verordnung geleakt. Die in der Datenschutz-Grundverordnung festgehaltenen Standards und Prinzipien gelten für alle Unternehmen und Behörden mit Ausnahme der Sicherheitsbehörden. Dies schließt natürlich auch Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste ein. Darüber hinaus gibt es jedoch noch strengere Regeln für den Schutz der Privatsphäre in der Kommunikation, die in der so genannten ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 festgehalten sind und für alle Anbieter von Telefonie-, Internet- oder Email-Diensten gelten. Ab dem Jahr 2017 steht die in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Revision dieser Richtlinie an. Was steht auf dem Spiel?
Nach dem Bekanntwerden des NSA-Überwachungsskandals ist das Vertrauen in US-Cloud Computing-Dienste auf einem historischen Tiefstand. Im Handelsblatt ist zur US-Netzspionage aktuell auch ein Gastbeitrag zu finden: „Wenn der gläserne Mensch Realität wird.“ Der massive Zugriff des US-Nachrichtendienstes NSA auf Telefon-und Cloud-Daten verstößt gegen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Die Massenüberwachung von EU-Bürgerinnen und Bürgern verletzt sowohl die Rechtsvorschriften der Europäischen Union als auch die ihrer Mitgliedstaaten.
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