Nach dem Bekanntwerden des NSA-Überwachungsskandals ist das Vertrauen in US-Cloud Computing-Dienste auf einem historischen Tiefstand. Im Handelsblatt ist zur US-Netzspionage aktuell auch ein Gastbeitrag zu finden: „Wenn der gläserne Mensch Realität wird.“ Der massive Zugriff des US-Nachrichtendienstes NSA auf Telefon-und Cloud-Daten verstößt gegen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Die Massenüberwachung von EU-Bürgerinnen und Bürgern verletzt sowohl die Rechtsvorschriften der Europäischen Union als auch die ihrer Mitgliedstaaten.

Das Prism-Programm der NSA ermöglicht den Zugriff und die Analyse personenbezogener Daten und privater Gespräche. Rechtsgrundlage dafür sind FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act), ein Gesetz das die Auslandsaufklärung und Spionageabwehr der USA regelt, und der Patriot Act. Beide Rechtsakte sind nicht im Einklang mit EU-Recht. Der Skandal um das US-Spähprogramm trifft die Öffentlichkeit inmitten der laufenden Verhandlungen zur Reform des EU-Datenschutzrechts. Die geplante Datenschutz-Grundverordnung würde unter anderem die Art und Weise regulieren, wie internationale Dienstleister, wie z.B. Google und Yahoo, mit personenbezogenen Daten in der Europäischen Union umgehen müssen. Hier ist eine direkte Verbindung zu den Vereinigten Staaten sichtbar: Laut eines Berichts der Financial Times vom 12. Juni hat die Obama-Regierung erfolgreiche Lobbyarbeit geleistet, so dass die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Datenschutzgrundverordnung deutlich abgeschwächt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass US-Agenturen in der Lage sind, Europäer und Europäerinnen auszuspionieren. Ein Entwurf der Europäischen Kommission aus dem November 2011 enthielt bereits eine Bestimmung, die gesetzliche Grundlagen wie ein Rechtshilfeabkommen und eine Genehmigung durch die zuständige europäische Datenschutzbehörde als Bedingung für die Offenlegung der Daten von Nutzerinnen und Nutzern an Drittländer festlegte. Diese Bestimmung verschwand allerdings aus dem endgültigen Vorschlag der Europäischen Kommission.

Als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für dieses Dossier habe ich vorgeschlagen, die „verlorengegangene“ Bestimmung wieder in den Text der Datenschutz-Grundverordnung aufzunehmen. Weitere Änderungsanträge würden einen starken Schutz für Whistleblower beinhalten. Auch eine Warnung für Nutzer und Nutzerinnen, sobald ihre Daten die EU verlassen und ein spezielles Rechtsinstrument für die Cloud-Datenverarbeitung soll in den Text der Verordnung eingehen. Jetzt liegt es den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen im Parlament und dem Ministerrat sich auch für hohe Datenschutzstandards zu entscheiden.

Gesicherte Grundrechtsstandards, für die wir uns in der EU einsetzen, sind ein klarer Wettbewerbsvorteil. Wenn wir eine sichere „European Cloud“ schaffen wollen, dürfen wir nicht zulassen, dass unsere Datenschutzvorschriften durch Gesetze und Praktiken von Drittstaaten untergraben werden. Leider gibt es aber auch aus Deutschland beunruhigende Nachrichten: Innenminister Friedrich plant mit dem Bundesnachrichtendienst, das Internet stärker zu überwachen.

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