Am vergangenen Donnerstag peitschte die GroKo mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Unter anderem stand das Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung auf der Agenda. Die europäische Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der letzten Jahre. Dafür haben wir Grünen und insbesondere Jan Philipp Albrecht in Brüssel gekämpft und die Verabschiedung der Verordnung ist ein klarer grüner Erfolg. Dennoch beharrt die Bundesregierung auf ihrem Credo "Die Zeit der Datensparsamkeit ist vorbei" und versucht bei der Umsetzung des europäischen Gesetzes auf nationaler Ebene nun, dieses hohe Datenschutzniveau zu verwässern. Konstantins Rede zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Trotz der massiven gesellschaftlichen und politischen Umbrüche, die wir durch die Digitalisierung erleben, ist es der Bundesregierung nicht gelungen, diesen Wandel auch in ihren politischen Entscheidungen widerzuspiegeln. Weder wurden innerhalb der Regierung klare Zuständigkeiten bestimmt, noch ist eine kohärente Strategie erkennbar. Statt dringend notwendiger Weichenstelllungen anzugehen, stellt die Bundesregierung mühsam erkämpfte Standards wieder in Frage. Von dieser rückschrittlichen Netzpolitik profitieren weder die Bürgerinnen und Bürger, noch Unternehmen. In einem Beitrag in "Das Netz - Jahresrückblick Digitalisierung und Gesellschaft 2016-2017" hat Konstantin auf die weiterhin dringend notwendige Wende in der Netzpolitik der Bundesregierung hingewiesen.
Heute wurde den Fraktionen im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersandt. Hierbei handelt es sich bereits um den zweiten Entwurf. Den ersten Entwurf hatte das Bundesinnenministerium nach massiver Kritik zurückgezogen. Auch der neue Entwurf des Bundesinnenministers ist eine herbe Enttäuschung. Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel, mühsam erkämpfte Schutzstandards beim Datenschutz zu verwässern, unbeirrt fest. Diese Vorschläge helfen niemandem: Weder den Unternehmen, noch den Bürgerinnen und Bürgern. Für den Grundrechtsschutz im Digitalen sind sie verheerend. Das eigentliche Ziel der EU-Datenschutzreform, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer immer durchdigitalisierten Gesellschaft zu stärken, wird von der Bundesregierung gezielt sabotiert.
Bei ihrem Treffen an diesem Freitag, den 13. März 2015, wollen sich die EU-Innen- und Justizminister auf einen Teil der EU-Datenschutzreform einigen. Die EU-Minister sollten sich davor hüten, die Standards für den Datenschutz in der EU weiter aufzuweichen. Die Vorschläge der deutschen und britischen Regierung sehen vor, dass Daten ohne die Zustimmung der VerbraucherInnen für Werbung oder Kreditwürdigkeitsabschätzung verwendet werden können, auch wenn dies ursprünglich gar nicht vorgesehen war.
Die interne Dokumentation der Generalstaatsanwaltschaft München zu den Speicherzeiten bundesdeutscher Provider hat die heutige netzpolitische Diskussion maßgeblich bestimmt. In der Tat wirft das Papier zahlreiche Fragen auf. Die Liste der Staatsanwaltschaft deutet auf eine erheblich pauschalisierende und aufrundende Speicherpraxis in den Unternehmen hin. Dies ist mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht vereinbar und dürfte bei meist nicht abrechnungsrelevanten Datenarten, wie den Standortdaten, schlicht rechtswidrig sein. Wir fordern den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Novelierung des Telekommunkationsgesetzes Klarheit zu schaffen. Denn: Statt geheimer Papiere aus den Amtsstuben bedarf es jetzt größtmöglicher Transparenz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Sie haben ein Recht zu erfahren, wie die Speicherpraxis in Deutschland tatsächlich aussieht und was mit ihren Daten geschieht.
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