Am 7. Juli dieses Jahres gab die Gruppe „No Name Crew“ bekannt, Server u.a. der Bundespolizei gehackt zu haben. Sie veröffentlichte einzelne Daten und Informationen im Internet, die aus den entsprechenden Angriffen stammen sollen. In den Medien erfolgten daraufhin zum Teil widersprüchliche Meldungen. Insbesondere wurde bekannt, dass möglicherweise auch erhebliches Fehlverhalten seitens der betroffenen Behörden selbst die Angriffe ermöglicht haben könnte. Im Deutschen Bundestag haben daraufhin unabhängig voneinander sowohl die Grünen als auch die Linke Kleine Anfragen gestartet. Inzwischen liegen die ersten Antworten vor.
Die interne Dokumentation der Generalstaatsanwaltschaft München zu den Speicherzeiten bundesdeutscher Provider hat die heutige netzpolitische Diskussion maßgeblich bestimmt. In der Tat wirft das Papier zahlreiche Fragen auf. Die Liste der Staatsanwaltschaft deutet auf eine erheblich pauschalisierende und aufrundende Speicherpraxis in den Unternehmen hin. Dies ist mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht vereinbar und dürfte bei meist nicht abrechnungsrelevanten Datenarten, wie den Standortdaten, schlicht rechtswidrig sein. Wir fordern den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Novelierung des Telekommunkationsgesetzes Klarheit zu schaffen. Denn: Statt geheimer Papiere aus den Amtsstuben bedarf es jetzt größtmöglicher Transparenz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Sie haben ein Recht zu erfahren, wie die Speicherpraxis in Deutschland tatsächlich aussieht und was mit ihren Daten geschieht.
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