Als stellvertretender Vorsitzender im Innenausschuss und Berichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung lade ich zum Gespräch mit den Anwälten von Edward Snowden Wolfgang Kaleck und Ben Wizner ein. Wie stehen die Aussichten auf eine Rückkehr Snowdens in die USA oder Asyl in Europa? Diskussionsveranstaltung im Europäischen Parlament Brüssel, 23. Januar 2017, 13h30 – 14h30, ASP 5E1
Gestern, am 12.12.2016, wurde der erste Entwurf zur ePrivacy-Verordnung geleakt. Die in der Datenschutz-Grundverordnung festgehaltenen Standards und Prinzipien gelten für alle Unternehmen und Behörden mit Ausnahme der Sicherheitsbehörden. Dies schließt natürlich auch Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste ein. Darüber hinaus gibt es jedoch noch strengere Regeln für den Schutz der Privatsphäre in der Kommunikation, die in der so genannten ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 festgehalten sind und für alle Anbieter von Telefonie-, Internet- oder Email-Diensten gelten. Ab dem Jahr 2017 steht die in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Revision dieser Richtlinie an. Was steht auf dem Spiel?
Zu den heute veröffentlichten TiSA-Dokumenten habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, heute Stellung genommen. Trotz mehrfacher Leaks und entsprechend harscher Kritik aus Zivilgesellschaft und europäischem Parlament drohen offenbar auf Druck der US-Seite in den Verhandlungen mit der EU-Kommission und der Bundesregierung weiter einseitig Wirtschaftsinteressen bedient zu werden. Hier sollen über die Köpfe der Betroffenen hinweg selbstverständliche Grundrechtestandards wegverhandelt werden. Das ist ein Skandal. Niemand braucht sich zu wundern, wenn durch solche Hinterzimmerdeals Politikverdrossenheit und Populismus zunimmt. Datenschutz, Open Source und Netzneutralität als Wettbewerbshindernisse zu betrachten ist gestrig und grundfalsch. Diese sind ganz im Gegenteil die Grundvoraussetzung für Gemeinwohl, Verbrauchervertrauen und fairen Wettbewerb im digitalen Zeitalter. Hohe Standards für alle – das würde Handelsabkommen nicht hemmen, sondern vielmehr legitimieren.
Der Innen- und Justizausschuss des Europäischen Parlaments hat heute mit großer Mehrheit das Rahmenabkommen über den Datenschutz beim Informationsaustausch zwischen […]
Die letzte Bundesregierung wollte die Netzneutralität nicht gesetzlich absichern. Diese Verweigerungshaltung haben alle Oppositionsfraktionen, also auch die SPD, in den letzten Jahren scharf kritisiert. Von einer tatsächlichen, vor kurzem als Oppositionsfraktion von ihr noch geforderten gesetzlichen Regelung will die Regierungsfraktion SPD nun scheinbar nichts mehr wissen. Die SPD scheint mit dieser Neu-Positionierung in Sachen Netzneutralität gleich zu Beginn der Legislatur bei einem netzpolitischen Schlüsselhema umgekippt zu sein. Es bleibt zu hoffen, dass dies die progressiven Kräfte in der SPD schnellstmöglich erkennen und intervenieren. Die SPD, die ja seit kurzem ganz offiziell Netzpartei sein will, muss sich schleunigst darauf besinnen, dass eine Vogelstrauß-Politik, wie sie die letzte schwarz-gelbe Bundesregierung in Sachen Netzneutralität verfolgt hat, wirklich niemandem hilft.
Im Vorfeld der am 25. Mai 2014 im Deutschland stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wie bereits in den letzten Jahren erneut Wahlprüfsteine zu den von ihm bearbeiteten Themenfeldern verschickt. Einen begleitenden Blogpost mit allen eingegangenen Antworten findet Ihr auf den Seiten des AKs. An dieser Stelle dokumentieren wir gesondert die Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine, die ihr hier auch noch einmal als pdf findet.
Am heutigen 11. März 2014 debattiert das Europäische Parlament ab 15 Uhr über das Datenschutzreformpaket (Verordnung und Richtlinie), die Abstimmung über das Mandat für die Verhandlungen mit dem Ministerrat über die neue EU-Datenschutzverordnung findet dann morgen ab 12:00 Uhr statt. Die morgige Verabschiedung der EU-Datenschutzverordnung durch das Europäische Parlament zeigt erneut, wie ernst es die Abgeordneten mit einem einheitlichen und starken Datenschutzrecht für ganz Europa meinen. Gleichzeitig ist es sehr bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, den Bürgerinnen und Bürgern bereits zur Parlamentswahl ein endgültiges Ergebnis präsentieren zu können. Hierfür trägt ausschließlich eine kleine Zahl von Regierungen der Mitgliedstaaten im Ministerrat die Verantwortung, darunter auch die Bundesregierung von Angela Merkel.
Archive