Gestern haben wir über die Tagesordnungspunkte der laufenden Sitzungswoche berichtet. Heute haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags unter anderem auch die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gewählt. Die Kandidaten wurden zuvor von ihren Fraktionen vorgeschlagen. Über das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen und die Wahl in das Kontrollgremium freue ich mich sehr.

Seit langem beschäftige ich mich mit der Arbeit der Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat. Geheimdienste bleiben ein Fremdkörper in Demokratien. Daher bedarf es einer effektiven parlamentarischen Kontrolle. Gerade vor dem Hintergrund unserer deutschen Geschichte muss hier ein scharfes Auge auf die Strukturen und Arbeitsweisen geworfen werden – sowohl durch die zuständigen Aufsichtsbehörden, aber auch und ganz besonders durch das Parlament und seine Abgeordneten.

Wie leicht sich ein gefährliches Eigenleben entwickeln und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft gesetzt werden können, haben wir in den letzten Jahren im Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre in mühsamer Detailarbeit an´s Tageslicht gebracht.

Statt die rechtsstaatlichen Konsequenzen aus der Aufklärung zu ziehen und die bestehenden Defizite – sowohl der nachrichtendienstlichen Arbeit als auch der parlamentarischen Kontrolle – abzustellen, hat sich die Große Koalition entschlossen, klar rechtswidrige Praktiken im Nachhinein zu legalisieren und die parlamentarische Kontrolle zu erschweren. Hiermit müssen wir nun umgehen. Auch weiterhin werden wir uns dafür einsetzen, dass die Kontrolle der Arbeit der Dienste ausgebaut und effektiviert wird. Hierzu hatten wir in der Vergangenheit immer wieder konkrete Vorschläge – auch in Form parlamentarischer Initiativen – im Bundestag vorgelegt.

Gerade den durch Internet und Digitalisierung sich ergebenden neuen Möglichkeiten der technischen Fernmeldeaufklärung müssen wir uns als Parlament und Rechtsstaat mit aller Entschlossenheit stellen und verhindern, dass mühsam erkämpfte Schutzstandards im Namen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus weiter in Frage gestellt und auch das letzte Rest an Privatsphäre geopfert werden.

Hintergrund:

Das Gremium ist für die Kontrolle der Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesverfassungsschutzes (BfV) und des Militärischen Abschirmdienst (MAD) zuständig. In den Ausschuss wurden Stephan Mayer, Armin Schuster und Patrick Sensburg von der Union, Uli Grötsch und Burkhard Lischka von der SPD, Stephan Thomae von der FDP, Andre Hahn von der Linken und Konstantin von Notz an. Der Vertreter der AfD wurde nicht gewählt.

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