Heute sollte der Deutsche Bundestag eigentlich im Rahmen einer von der AfD beantragten Aktuellen Stunde über eine Reform des Dublin-Systems […]
Kaum ist ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Gesetz in Kraft getreten, geht es der CDU schon nicht mehr weit genug. Mit dem sogenannten "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" erhielt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst vor wenigen Wochen die Erlaubnis, Handys von Asylsuchenden mit ungeklärter Identität überprüfen zu dürfen. Und selbst diese verfassungsrechtlich hochbedenkliche Einschränkung will die CDU nun aufheben. Das ist absurd.
Mit ihrem Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreiseplicht plant die Bundesregierung einen weiteren tiefgreifenden Einschnitt in die Rechte Geflüchteter. Unter anderem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zukünftig Handys und andere Datenträger der Antragstellerinnen auslesen dürfen. Verfassungsrechtlich bewegt sich die Bundesrgierung damit auf dünnem Eis. Welche Bedeutung die geplante Neuregelung für die Grund- und Menschenrechte hat und inwiefern dies eine Gefahr für den Rechtsstaat darstellt, könnt ihr in Konstantins Einschätzung erfahren.
Als Opposition setzen wir uns seit langem dafür ein, Edward Snowden, der zweifrellos ein Schlüsselzeuge im internationalen Geheimdienstskandal ist, vor dem Untersuchungsauschuss in Deutschalnd vernehmen zu können. Dafür streiten wir im Parlament und dafür haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof gestritten, der uns schließlich Recht gegeben hat. Wir freuen uns über die klar rechtsstaatliche Haltung der Ermittlungsrichterin des BGH. Das Urteil hat nicht nur die Parlamentsrechte gestärkt, es ist auch eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren, um der Bundesregierung eine eventuell unliebsame Zeugenvernehmung zu ersparen. Darauf, wie sich CDU/CSU, aber vor allem auch die SPD nun am Donnerstag verhält, sind wir sehr gespannt.
Auf "The Intercept" schrieb Glenn Greenwald vor wenigen Tagen, der SPD-Vorsitzende, Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Gabriel habe ihm gegenüber am Rande einer Preisverleihung erläutert, die USA hätten „aggressiv“ mit einem Stopp der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Geheimdiensten gedroht, sollte Edward Snowden in Deutschland Asyl bekommen. Dies habe Gabriel nach mehrfachen Nachfragen in einem Gespräch, in dem sich der US-Journalist nach den Gründen für die anhaltende Verweigerungshaltung der Bunderegierung, Snowden eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zu ermöglichen, erkundigt hatte, gegenüber Greenwald angegeben. Konstantin hat nachgehakt. Die Antwort der Bundesregierung überrascht.
Zum einjährigen Asyl von Edward Snowden in Russland hat Konstantin heute gemeinsam mit der Vorsitzenden der grünen Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, die Bundesregierung noch einmal aufgefordert, endlich ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und eine Aussage von Edward Snowden vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin zu ermöglichen. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir der Bundesregierung gerade ein letztes Ultimatum gesetzt und ihr eine rechtsstaatliche Brücke gebaut. Sollte sie diese Chance nicht nutzen, müssen wir vor dem Bundesverfassungsgericht für unsere Oppositionsrechte streiten. Hierzu sind wir bereit: Eine ausgearbeitet Klageschrift liegt vor.
Heute wurde der Whistleblower-Preis von Transparency International an Edward Snowden verliehen. Für die Fraktion der Grünen im Bundestag hat unsere Fraktionsvorsitzende, Renate Künast, die Verleihung an Edward Snowden begrüßt, dem Whistleblower gratuliert und gleichzeitig das Verhalten der Bundesregierung kritisiert. Eine gesetzliche Regelung für den Schutz von Whistleblowern ist daher längst überfällig. Wir haben als erste Bundestagsfraktion hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine ausgewogene Lösung für alle Beteiligten bietet. Die schwarz-gelbe Regierung hat unser Anliegen abgelehnt und danach die Arbeit eingestellt – kein gutes Zeichen für alle Whistleblower.
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