Der Innen- und Justizausschuss hat am 12. Februar seine Stellungnahme zur Verordnung über den Telekommunikations-Binnenmarkt abgestimmt. Dieser Gesetzesentwurf von Kommissarin Neelie Kroes war bereits im Vorfeld scharf kritisiert worden, weil er die Netzneutralität nicht sichern, sondern untergraben würde. Der Innen- und Justizausschuss hat nun mit breiter Mehrheit beschlossen, dass die Internet-Provider auch bei speziellen Vereinbarungen mit einzelnen Inhalte- oder Diensteanbietern das Prinzip der Netzneutralität nicht verletzen dürfen. Solche spezialisierten Dienste dürfen nicht als Alternative oder in Konkurrenz zum offenen Internet vermarktet werden.
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