In der hinter uns liegenden Sitzungswoche des Bundestages setzte die grüne Bundestagsfraktion einen klaren Schwerpunkt auf den Schutz und den Ausbau unserer digitalen Bürgerrechte. Wir beteiligten uns unter anderem mit Aktionen an verschiedenen Aktionstagen und legten zudem verschiedene parlamentarische Initiativen im Bundestag vor. Am heutigen Freitag brachten wir den Appell zahlreicher Schriftstellerinnen und Schriftsteller zur Verteidigung unserer Grundrechte in der digitalisierten Welt und unseren Antrag hierzu in den Bundestag ein. Besonders hat es uns gefreut, dass wir Gelegenheit hatten, uns mit einigen SchriftsstellerInnen, VertreterInnen von NGOs und JournalistInnen am Rande der Debatte fachlich austauschen zu können.
Die Grüne Bundestagsfraktion beteiligt sich am heutigen “I love Free Software”-Tag der Free Software Foundation Europe. Im Rahmen einer Kleinen Fotoaktion haben heute verschiedene Abgeordnete der grünen Bundestagsfraktion, darunter die beiden Fraktionsvorsitzenden, die Parlamentarische Geschäftsführerin und die Vizepräsidentin des Bundestages sowie Jan Phillip für die Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament ihre Unterstützung der Free Software Community zum Ausdruck gebracht. Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussionen um eine flächendeckende anlasslose Totalüberwachung und möglicher Abwehrstrategien, aber natürlich auch unabhängig davon, werden wir als Grüne Bundestagsfraktion auch weiterhin auf die zahlreichen Vorteile der Nutzung von freien und offenen Formaten – ob im Parlament oder außerhalb – aufmerksam machen und danken der Free Software Community für ihren unermüdlichen und oft ehrenamtlichen Einsatz im Wohle aller Nutzerinnen und Nutzer!
Der Innen- und Justizausschuss hat am 12. Februar seine Stellungnahme zur Verordnung über den Telekommunikations-Binnenmarkt abgestimmt. Dieser Gesetzesentwurf von Kommissarin Neelie Kroes war bereits im Vorfeld scharf kritisiert worden, weil er die Netzneutralität nicht sichern, sondern untergraben würde. Der Innen- und Justizausschuss hat nun mit breiter Mehrheit beschlossen, dass die Internet-Provider auch bei speziellen Vereinbarungen mit einzelnen Inhalte- oder Diensteanbietern das Prinzip der Netzneutralität nicht verletzen dürfen. Solche spezialisierten Dienste dürfen nicht als Alternative oder in Konkurrenz zum offenen Internet vermarktet werden.
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