Der von CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zum Melderecht war eine atemberaubende Mischung aus fragwürdiger Wirtschaftsnähe und Populismus. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir immer wieder eine dringend notwendige Überarbeitung angemahnt - gemeinsam mit einem engagierten zivilgesellschaftlichem Bündnis, das im Rahmen der Beratungen im Bundesrat über 190.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt hatte. Über den Verlauf der aus unserer Sicht erfolgreichen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss und dem nun gefundenen Konpromiss zum Meldegesetz haben wir uns gemeinsam mit dem Bündnis "Meine Daten sind keine Ware" sehr gefreut - und gleichzeitig deutlich gemacht, dass weitere Verbesserungen aus unserer Sicht notwendig sind.
Am 25.2.2013 veranstaltet der Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages eine öffentliche Anhörung. Gegenstand der Beratungen werden die grünen Vorschläge eines verpflichtenden Korruptionsregisters und unser Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz sein. An dieser Stelle macht Konstantin auf die Anhörung aufmerksam und informiert über die geladenen Sachverständigen und die Modalitäten der Anmeldung.
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