Ende Juni hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 24. Juni 2014 gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Im Koalitionsvertrag steht nichts mehr von dieser Position; dort ist von einer Evaluation die Rede. Wir GRÜNE haben – auch deshalb - vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den Plänen zur Evaluation, Überarbeitung oder Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch nach den Folgen des bestehenden Gesetzes gefragt. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.
Mit zwei zentralen Forderungen für die Verbesserung der Situation von Journalisten und Künstlern sowie bei der Frage, wie lange Inhalte von ARD und ZDF online zur Verfügung stehen dürfen, konnten wir uns gestern in der Enquetekommission durchsetzen. Das ist ein großer Erfolg. Auf Empfehlung der Mitglieder der "Projektgruppe Kultur, Medien und Öffentlichkeit" soll die sogenannte Depublikationspflicht aufgehoben werden. Momentan müssen ARD und ZDF viele Sendungen und Filme nach sieben Tagen aus den Mediatheken nehmen.
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