Ende Juni hat Bundesjustizminister Maas gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Während die SPD noch im Vorwahlkampf im Bundestag Initiativen gegen das hochumstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorlegte, steht im Koalitionsvertrag nichts mehr von dieser Position; dort ist jedoch immerhin die Rede von einer Evaluation des Leistungsschutzrechts.

Wir Grüne haben – auch deshalb – vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den konkreten Plänen einer Evaluation, der nun im Raum stehenden Überarbeitung oder gar Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch noch einmal nach den Folgen des bestehenden Gesetzes aus Sicht der Bundesregierung gefragt. Schon bei seiner Verabschiedung vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.

Im Frühjahr sind eine Reihe von Verlagen in die Verwertungsgesellschaft VG Media als Gesellschafter eingestiegen, die im Juni ein Tarifangebot zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht hat. Darin werden „11 Prozent der Brutto-Umsätze, einschließlich der Auslandsumsätze, die der Nutzer unmittelbar oder mittelbar mit der Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen erzielt“, gefordert. Fast zeitgleich hat die VG Media eine zivilrechtliche Klage gegen Google auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes eingereicht. Außerdem haben die VG Media und zwölf Verlage eine Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Google eingelegt, wegen Missbrauchs der Marktmacht.

Bis diese Klagen durch diverse Instanzen entschieden sind, wird es vermutlich einige Jahre dauern. Bis dahin herrscht vor allem eines: Unklarheit – für alle Beteiligten, also auch die Urheber. Sie sollen – so hieß es immer – an den Einnahmen der Presseverlage angemessen beteiligt werden. Wie das umgesetzt werden soll, ist derzeit ebenso noch völlig unklar. Auch danach haben wir die Bundesregierung in unserer Kleinen Anfrage „Verschärfung und Evaluation des 2013 eingeführten Leistungsschutzrechtes für Presseverlage“ (pdf). Die Antwort der Bundesregierung erwarten wir am 18.07.2014.

Zudem habe ich vorab bereits zwei mündliche Fragen an die Bundesregierung gestellt, deren Antwort nun vorliegt und leider wenig ergiebig ist. Die Bundesregierung drückt sich darin um eine klare Antwort, warum, ob, wann und wie es eine Verschärfung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage geben soll. Hier meine Fragen und die Antworten der Bundesregierung (pdf).

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