Justizminister Heiko Maas hat anlässlich des heutigen "Safer Internet Day" den Schutz persönlicher Daten bei digital vernetzten Autos angemahnt. Maas warnte vor dem gläsernen Autofahrer und forderte die Hersteller zur Datensparsamkeit auf. Wir begrüßen, dass sich nun auch der Bundesjustizminister endlich mit dem Thema „Datenschutz im Auto“ beschäftigt. Dafür wird es auch höchste Zeit. Während sich die Bundesregierung mit reiner Symbolpolitik begnügt, diskutiert wir im Rahmen eines Fachgesprächs mit zahlreichen Expertinnen und Experten über unsere Konzepte für einen verbesserten Datenschutz im und um immer weiter vernetzte Autos und Autobahnen.
Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge: Den Verlegern versprach er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage klingt das ganz anders. Die Bundesregierung spricht nur noch von einer Evaluation. Und noch dazu von einer „ergebnisoffenen“. Und diese Evaluation will die Bundesregierung erst umsetzen, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen“. Es ist also völlig offen, wann dieser Tag gekommen sein wird. Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.
Ende Juni hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 24. Juni 2014 gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Im Koalitionsvertrag steht nichts mehr von dieser Position; dort ist von einer Evaluation die Rede. Wir GRÜNE haben – auch deshalb - vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den Plänen zur Evaluation, Überarbeitung oder Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch nach den Folgen des bestehenden Gesetzes gefragt. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.
Die große Koalition ist erst wenige Wochen im Amt. Dennoch streitet sie schon heute über die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Obwohl man sich im Koalitionsvertrag gemeinsam darauf verständigte, die Datenspeicherung umgehend wieder einzuführen, hat der Bundesjustizminister nun angekündigt, die Einführung der Vorratsdatenspeicherung bis zu einem endgültigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Eis zu legen. Diese Entscheidung ist nur folgerichtig. Gleichzeitig ändert sie nichts am grundsätzlichen Festhalten von SPD & Union an der Datenspeicherung.
Die EU-JustizministerInnen haben sich am heutigen Freitag in Brüssel auf eine gemeinsame Linie für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie geeinigt. Sie diskutierten über die Richtlinie der Kommission zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie.
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