Auf einem verfassungsrechtlich höchst fragwürdigem Weg hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung am Anfang der Legislatur darauf verständig, ein ordnungsgemäß im Bundestag verabschiedetes, vom Bundespräsidenten unterschriebenes und im Bundesgesetzblatt veröffentlichtes Gesetz, von dessen Sinnhaftigkeit man inzwischen nicht mehr überzeugt ist, einfach nicht anzuwenden. Das ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik so wohl einmaligen Vorgang, der von namhaften Verfassungsrechtlern als mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren, kritisiert wurde.
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