Im Dezember 2008 hat der Bundestag die Einführung eines elektronischen Personalausweises zum 1. November 2010 beschlossen. Dem ging ein monatelanges Gezerre voraus, vor allem über die Frage, ob Fingerabdrücke mit in das Dokument aufgenommen werden sollen und ob dies verpflichtend oder freiwillig geschehen solle. Ein Streit, bei dem die Kernfrage nicht gestellt wurde: Warum das alles eigentlich?
Wie bewertet die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund, dass sie sich im Rahmen der „Friends of Transparency“-Initiative für eine verbesserte Transparenz bezüglich des Anti-Counterfeiting Agreement (ACTA)-Verfahrens einsetzt, den Umstand, dass bei der letzten Verhandlungsrunde in Luzern erarbeitete, aktuelle Verhandlungsentwurf nicht veröffentlicht werden soll und in welcher Form wird sich die Bundesregierung für eine Veröffentlichung des Textes einsetzen?
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