Am Mittwoch, den 8. Juni 2011 findet von 11.00 bis 13.30 Uhr auf Initiative des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses eine öffentliche Anhörung zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (kurz TKG), der medien- netz- und verbraucherpolitischen Großbaustelle schlechthin, statt.
Eingeladen werden zwölf Sachverständige, um zu dem sowohl von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes (17/5707) zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen als auch zu verschiedenen von den Oppositionsfraktionen vorgelegten Anträgen (u.a. Anträge aller Oppositionsfraktionen zur Wahrung der Netzneutralität) Stellung zu nehmen.
Die einzelnen Fraktionen haben sich auf insgesamt 12 Sachverständige geeinigt, darunter VertreterInnen der Deutschen Telekom, des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, des Bundesverbandes Breitbandkommunikation, der Verbraucherzentrale Bundesverband, des Deutschen Städte- und Gemeindetages, der BITKOM, der Gewerkschaft Verdi und der Initiative ”geteilt.de“.
Außerdem werden Professor Christian Koenig (Universität Bonn), Professor Bernd Holznagel (Universität Münster) und Dominik Boecker, Fachanwalt für Informationstechnologie, gehört.
Wer sich zu der öffentlichen Anhörung anmelden will, wird vom Ausschusssekretariat gebeten, folgende Vorgaben zu beachten. Eine Anmeldung sollte bitte per Mail, per Fax oder telefonisch unter Angabe folgender Daten erfolgen:
• Datum und Thema der Anhörung
• Name, Vorname
• Geburtsdatum
Weiter heißt es auf der Seite des Sekretariats:
„Wegen des teilweise großen öffentlichen Interesses können wir Ihre Anmeldung grundsätzlich nicht bestätigen. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.“
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