In der letzten Ausschusssitzung des Innenausschusses im Europäischen Parlament wurde auch die Evaluation der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert, die bereits seit ihrer Beschlussfassung 2006 und einer Reihe von Urteilen – auch des Bundesverfassungsgerichts im letzten Jahr – in der Kritik stand. Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist nach fünf Jahren mehr als unzulänglich, was die eigens von der EU-Kommission auf Druck des Europäischen Parlaments durchgeführte Evaluation der Richtlinie zeigt (Link siehe unten). Dementsprechend und auch angesichts der zahlreichen Grundrechtsproblem, die diese Richtlinie aufwirft, gibt es aus den Reihen des Parlaments schon seit Monaten deutliche Forderungen nach einer Revision der Richtlinie. Dabei wird auch die generelle Speicherungspflicht kritisiert. Selbst die EU-Kommission hat nun angekündigt, auf jeden Fall Änderungen an der Richtlinie vorzuschlagen, die zu einer stärkeren Zweckbindung und zu einer kürzeren Speicherdauer führen sollen. Die Debatte, die in Deutschland seitens der Innenminister von Union und SPD angestoßen wird, kommt daher absolut zur Unzeit und ist sowohl inhaltlich als auch vom Verfahren her nicht nachvollziehbar.

Jan Philipp Albrecht hat sich in der Presse dementsprechend auch geäußert: http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/spd-fuer-vorratsdatenspeicherung/

Der Evaluierungsbericht der EU-Kommission: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/archive/20110418_data_retention_evaluation_en.pdf

Ein Schattenbericht des Bürgerrechtsnetzwerks „EDRi“: http://www.edri.org/files/shadow_drd_report_110417.pdf

Unsere ausführliche Beurteilung zur Evaluation: http://janalbrecht.eu/wp-content/uploads/2011/04/VDS-Bewertung_Albrecht_2011-04-18.pdf

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