Es gibt Neuigkeiten in Punkto Freiwillige Selbstkontrolle: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vergangene Woche in München entschieden, dass FSK.online und USK.online als neue Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt werden.

Damit können jetzt beide Institutionen in ihren Bereichen auch reine Online-Angebote auf ihre Altersfreigabe prüfen. Die FSK hatte bisher Kinofilme, DVDs oder Blu-rays geprüft, die USK war für Computerspiele auf Trägermedien zuständig. Filme oder Spiele, die ohne Trägermedium allein im Netz abrufbar bzw. spielbar waren, wurden von der fsm (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter) geprüft. Sowohl FSK als auch USK fordern bereits lange, dass sie aufgrund ihrer großen Erfahrung auch berechtigt sein müssten, in ihrem jeweiligen Genre die reinen Online-Angebote überprüfen zu dürfen. Nach dem Entwurf des gescheiterten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) wäre es für beide Institutionen möglich gewesen, eine solche Anerkennung bei der KJM zu beantragen. Nun hat die KJM offensichtlich auf Grundlage des alten JMStV einen Weg gefunden, die Online-Ableger anzuerkennen.

Es wird sich nun zeigen, ob die FSK und die USK ihre neuen Aufgaben ebenso gewissenhaft und gründlich ausführen, wie es die fsm bisher getan hat. Dem System der freiwilligen Selbstregulierung wäre dies zu wünschen, denn dann hätten wir an zusätzlicher Expertise gewonnen. Selbstregulierung, die Altersklassifizierung und die damit ebenfalls verbundenen Jugendschutzprogramme stehen und fallen mit einer vertrauenswürdigen Arbeit der Regulierer. Deshalb bin ich schon gespannt, welche Kriterien und Mechanismen der Selbstkontrolle die FSK und die USK für den Online-Bereich präsentieren werden.

Vor allem hoffe ich, dass alle drei Institutionen, fsm, USK und FSK, vor allem gemeinsam für die Selbstklassifizierung einstehen. Die Erfahrungen der Beteiligten kann wertvoll für einen wirksamen Jugendmedienschutz sein, deshalb setze ich auf die Kooperation aller.

Erfreulich ist aber auf jeden Fall: Nach dem Scheitern des JMStV-Entwurf im vergangenen Jahr sind wir nicht im Stillstand verharrt. Die KJM hat zum ersten mal ein Jugendschutzprogramm positiv bewertet, und die fsm bietet hier neuerdings die Möglichkeit, dass jeder seine Online-Angebote selbst klassifizieren kann. Das sind erste Fortschritte, und ich bin gespannt, wie die neuen Möglichkeiten angenommen werden.

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