Die EFF hat gerade eine Kampagne gestartet, um auf die weltweite Verfolgung von Bloggerinnen und Bloggern aufmerksam zu machen und über die Umstände, die zu der Verhaftung führten, aufzuklären. Die Kampagne verdeutlicht, in wie vielen Regionen der Welt die Meinungs- und Pressefreiheit nicht geachtet wird und ermöglicht zugleich, die Stimme für diejenigen zu erheben, die dies augenblicklich nicht mehr können. Als grüne Bundestagsfraktion engagieren wir uns zusammen mit Bundesvorstand und Europafraktion seit langem für die Wahrung des universellen Menschenrechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Auch die Heinrich-Böll-Stiftung mit ihren zahlreichen Auslandsvertretungen ist sehr engagiert, wenn es darum geht, denjenigen zu helfen, die in ihren Ländern nicht mehr von ihrem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen können. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Prozess gegen eine Medienaktivistin in Thailand.
An dieser Stelle wollen wir noch zwei Videos zu ACTA dokumentieren, in denen Vertreter der Grünen ihre Position zum Abkommen erläutern. Bereits am Mittwoch berichtete der NDR, genauer das Medienmagazin ZAPP, über “ACTA, das Netz und die Urheber”. Wie immer lassen sich auf der die Sendung begleitende Seite im Netz zahlreiche weitere Informationen zu ACTA und verschiedene, weitere Videos und Interviews finden. Zudem hat die Europagruppe der Grünen im Europäischen Parlament gerade ein aktuelles Video von ihrer Aktion gegen ACTA vor dem Europäischen Parlament in Straßburg veröffentlicht.
Die seit langem kontrovers geführte Debatte über die Durchsetzung von Urheberrechten in der Online-Welt hat durch ein gestriges Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg neue Nahrung erhalten. Der für die Auslegung des geltenden EU-Rechts zuständige Gerichtshof, der derzeit auch angesichts der nach wie vor im Raum stehenden Forderung, das ACTA-Abkommen hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten überprüfen zu lassen, in aller Munde ist, hat entschieden, dass Anbieter sozialer Netzwerke nicht dazu gezwungen werden können, Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe von Filtersystemen zu verfolgen. Das neuerliche Urteil stärkt somit den Grundrechtsschutz der Nutzerinnen und Nutzer ein weiteres Mal und stellt zudem erneut klar, dass es nicht Aufgabe der Anbieter sein kann, ihre Nutzerinnen und Nutzer sowie deren Nutzungsverhalten weitgehend zu überwachen. Ob dasjüngste Urteil des EuGH auch auf die anhaltende Diskussion um ACTA hat, beleuchten wir hier.
Please find below a resolution of the German Green Party on digital rights, copyright reform, net neutrality and the political answers to the digital change. The resolution "Openness, Freedom, Participation – Using the Opportunities of the Internet – Shaping Digital Change with Green Values!" was carried by over 90% approval rating, out of 850 delegates, from our last party congress in november 2011 in Kiel.
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