Nach vielen, vielen Jahren hat die Kommision für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM)  nun zwei Jugendschutzprogramme unter Auflagen anerkannt. Interessierte können das Programm des Vereins JusProg e.V. unter www.jugendschutzprogramm.de kostenlos herunterladen. Das Programm der Deutschen Telekom steht für alle Festnetzkunden der Deutschen Telekom ab Ende März 2012 kostenlos unter www.t-online.de/kinderschutz zum Download bereit.

Der nächste Schritt muss nun sein, dies in der Bevölkerung bekannt zu machen, damit die Eltern überhaupt davon erfahren. In absehbarer Zeit muss gründlich untersucht und bewertet werden, was die Programme in der Praxis taugen, wie Eltern damit umgehen und wie viele Eltern sie dann tatsächlich einsetzen. Wir werden die Einführung der Programme kritisch begleiten und beizeiten auf eine Evaluation pochen.

Grundsätzlich halte ich das Vorgehen der KJM für sinnvoll, zunächst auf Basis der bestehenden rechtlichen Vorschriften ohne eine Änderung des umstrittenen Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) auszuprobieren, ob Jugendschutzprogramme tatsächlich helfen, die Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern zu verhindern oder zu verringern. Die Eltern können hierbei völlig frei entscheiden, ob sie die Software auf dem heimischen Rechner einsetzen. Sie können außerdem bestimmen, welche Altersklasse sie für ihr Kind wählen und welche Websites die Software freigibt oder zusätzlich sperrt.

Ein kritisches Auge werden wir darauf haben, wie die Filterlisten, die in die Software integriert sind, zustande kommen und was sie filtern. Es darf auf keinen Fall geschehen, dass völlig unproblematische Inhalte (etwa Lerninhalte) automatisch blockiert werden.

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