Heute haben wir in der Fraktion einen von mir gemeinsam mit der SPD verfassten Antrag zum Erhalt des Presse-Grosso-Systems in der Fraktion verabschiedet. Die Pressevielfalt an der Ladentheke, die das Grosso-System garantieren soll, ist neben dem Leistungsschutzrecht, dem Pressekartellrecht und der Pressefreiheit (die alle drei am Sonntag im Koalitionsausschuss besprochen wurden) das vierte große medienpolitisch aktuelle Thema, bei dem ich es wichtig finde, dass wir Grüne aktiv werden sollten.

Nach den Urteilen gegen das Presse-Grosso müssen wir das neutrale Vertriebssystem auf gesetzliche Füße stellen. Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem gemeinsamen Antrag auf, gemeinsam mit den Ländern eine gesetzliche Verankerung des neutralen Presse-Grosso sicherzustellen, um die Pressevielfalt an der Ladentheke dauerhaft zu währleisten. Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Landgerichtes Köln ist der Erhalt des neutralen Pressevertriebssystems Presse-Grosso akut gefährdert.

Grundvoraussetzung für die Vielfaltssicherung unserer Presse- und Medienlandschaft ist neben den gesetzlichen Vorgaben eine funktionierende, flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse. Zeitungen und Zeitschriften sind keine Ware wie jede andere, sondern Kulturgüter. Presse hat in unserer demokratischen Gesellschaft einen wesentlichen Anteil an der politischen Willensbildung. Aus der Vielfalt eines neutral bereit gestellten Angebots wählen zu können, ist zudem eine wichtige Voraussetzung für die individuelle Kaufentscheidung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Aus diesem Grund fordern SPD und Grüne, dass im Rahmen der anstehenden Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ein gesetzlicher Rahmen für das neutrale Vertiebssystem Presse-Grosso geschaffen und eine Regelung eingefügt werden soll, die den Grossisten das zentrale Aushandeln von Handelsspannen durch ihren Berufsverband ermöglicht. Auch nach den Beschlüssen des Koaltionsausschusses ist eine derartige gesetzliche Verankerung im GWB nicht vorgesehen und entsprechende Ankündigungen der Bundeskanzlerin blieben bislang folgenlos. Nur durch eine solche gesetzliche Verankerung des Systems des Presse-Grossos kann das neutrale Pressevertriebssystem dauerhaft erhalten und somit die Presse- und Meinungsfreiheit und Medienvielfalt gestärkt werden.

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