Das heutige Urteil des Landesgerichts Köln im Rechtsstreit um die Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von ,,presseähnlichen Angeboten" werden den Nutzern Inhalte vorenthalten. Der Rundfunkstaatsvertrag muss zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage Regelung aufzulösen. Wirklich gewonnen hat im Prozess vor dem Landgericht Köln niemand.
Weil Anbieter immer wieder unnötig viele Daten von ihren Kunden erhoben haben und diese zudem länger als erforderlich speicherten, was auch wir immer wieder kritisiert haben, erstellten der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Bundesnetzagentur einen "Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten", der heute veröffentlicht wurde. Der Leitfaden wird hoffentlich helfen, die nicht akzeptable und teilweise willkürliche Speicherpraxis der Telekommunikationsunternehmen einzuschränken. Letztendlich dokumentiert der Leitfragen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden dringend gestärkt werden müssen. Entsprechende Vorschläge hatten wir unterbreitet - Schwarz-Gelb hat sie ignoriert.
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