Christian Rath schreibt in seinem Artikel der gestrigen Taz mit dem Titel „Grundgesetz weiter als die Grünen“ mit Hinweis auf einen gemeinsamen Artikel von Katrin Göring Eckhardt und Jürgen Trittin, der in der Frankfurter Rundschau erschienen ist, in dem die beiden unter anderem eine Weiterentwicklung von Artikel 10 GG zu einem umfassenden Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis fordern, dass dies bereits „längst gültiges Recht“ sei. Er bezieht sich dabei explizit auf die Einbeziehung von SMS und Emails. Mit seinem Hinweis, dass dies bereits Rechtslage sei, hat er jedoch nur in Teilen Recht.
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