Das Bundesverfassungsgericht hat heute in Sachen ZDF-Staatsvertrag entschieden: im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss der Anteil von Politikern und «staatsnahen Personen» von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden. Außerdem dürfen PolitikerInnen bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates «keinen bestimmenden Einfluss» mehr ausüben.

Es ist eine kluge Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Macht der staatlichen Sphäre zu begrenzen. Das Urteil wird als eines der bedeutendsten Rundfunkurteile in die Geschichte eingehen. Es wird weite Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.

Wir Grüne haben diese Entscheidung maßgeblich vorangetrieben und sehen uns heute vom Bundesverfassungsgericht auf diesem langen Weg bestätigt. Besonders stimmen wir mit dem Verfassungsrichter Andreas Paulus überein, der in einer abweichenden Meinung die Notwendigkeit sah, die gesamte Exekutive aus dem Verwaltungsrat auszuschließen.

Wir sind heute unserem Ziel einen großen Schritt näher gekommen: Denn wir wollen keinen Schwarzfunk oder Rotfunk, und auch keinen Grünfunk, sondern einen vielfältigen  Rundfunk und eine transparente Kontrolle. Die anstehende Reform der Gremien ist eine große Aufgabe und kann nur durch eine unabhängige Kommission gewährleistet sein, die nicht nur aus Politikern besteht.

Bis zum 30. Juni 2014 hat das Bundesverfassungsgericht jetzt der Politik eine sehr knappe Frist gesetzt, einen verfassungskonformen ZDF-Staatsvertrag zu beschließen. Man darf gespannt sein.

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