Welche Konsequenzen ergeben sich aus der "Landesverrats-Affäre"? Muss der Gesetzgeber JournalistInnen besser schützen? Welche Probleme ergeben sich für die journalistische Arbeit? Mitschnitt des Livestreams von unserem Fachgespräch. Es diskutierten miteinander: Carola Witt (Justiziariat NDR), Dr. Christian Rath (Journalist, Schwerpunkt Rechtspolitik), Gunther Latsch (DER SPIEGEL), Dr. Nikolaos Gazeas (Universität Köln, Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht), Dr. Ulf Buermeyer (Richter am Landgericht Berlin), David Crawford (Senior Reporter CORRECT!V), Tabea Rößner MdB (Sprecherin für Medienpolitik, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion) und Hans-Christian Ströbele MdB (Mitglied im Rechtausschuss, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion).
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil zum Fall Max Schrems und der Datenweitergabe von Facebook-Daten in die USA "Safe Harbor" für ungültig erklärt. Auf der Basis von Safe Harbor haben Unternehmen wie Facebook 15 Jahre lang Unmengen personenbezogener Daten von Europäern in die USA gesendet. Mit dem heutigen Urteil ist klar, dass all diese Datentransfers das Grundrecht auf Datenschutz verletzt haben. Die Europäische Kommission und der irische Datenschutzbeauftragte müssen jetzt jegliche weitere Datentransfers im Rahmen von Safe Harbor in die USA unterbinden.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Safe Harbor“-Abkommen gleicht einem Paukenschlag. Der Gerichtshof hat unmissverständlich klar gemacht, dass die USA, wie bis heute von Europäischer Kommission und Bundesregierung behauptet, eben kein sicherer Hafen für unsere Daten ist. Das Urteil ist die erste gravierende Konsequenz, die aus der Massenüberwachung der NSA, auf die uns Edward Snowden aufmerksam gemacht hat, gezogen wird. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige sowohl für die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung. Die bisherige Datenaustauschpraxis ganzer Wirtschaftszweige steht offen in Frage. Die Verunsicherung ist groß. All dies war absehbar.
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