Am 16. November 2016 wurde der Koalitionsvertrag von SPD Berlin, Die Linke Berlin und Bündnis 90/Die Grünen Berlin vorgestellt. Den 251 seitigen Koalitionsvertrag könnt ihr als PDF herunterladen. Der Koalitionsvertrag schafft es, die ganze Vielfalt von netz- und digitalpolitisch relevanten gesellschaftlichen Fragen in der Breite zu behandeln. Daher gibt es auch nicht das eine netzpolitische Kapitel, wo alles zu finden ist, vielmehr werden die gesellschaftspolitisch heute hochrelevanten Fragen und Ansätze inhaltlich breit im Vertrag aufgegriffen. Das Wort Digitalisierung kommt alleine 74 Mal vor. In meiner kurzen Bewertung des Koalitionsvertrags beschränke ich mich daher auch ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf einige „Highlights“ und Schwerpunkte des Vertrags.

Zusammengefasst:

Der Koalitionsvertrag ist aus netzpolitischer Sicht sehr gut. Er konzentriert sich auf die Bereiche, in denen landespolitisch konkret gehandelt werden kann und bekennt sich darüber hinaus bundes- und europapolitisch zu grundlegenden Prinzipien für ein freies und offenes Internet. Die besondere Bedeutung der Digitalisierung für die Berliner Wirtschaft und Startup-Szene wird hervorgehoben und entsprechende Unterstützungsmechanismen benannt. Positiv ist die Ansage bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages, dass die genannten Ziele und Projekte auch finanzierbar und damit tatsächlich umsetzbar sind. Anders als in manchen anderen Verträgen, wo einiges versprochen wird, dann aber wenig geliefert werden kann, sollte man in Berlin die Hoffnung haben, dass auch tatsächlich umgesetzt wird, was vereinbart wurde. Besondere Beachtung möchte ich auf das Thema Verwaltungsmodernisierung und E-Government legen: Diese beiden Themen werden so umfassend aufgegriffen wie in keinem anderen mir bisher bekannten Koalitionsvertrag. Der Nachholbedarf ist groß und die Chancen für eine bürgerfreundliche Verwaltung vielfältig.

Ein paar Schlaglichter:

Das Thema Digitalisierung und Wirtschaft wird ein Schwerpunkt des kommenden Senats. Das Bekenntnis zu einer ganzheitlichen Digitalisierungsstrategie, die Sub-Strategien wie zu Smart-City, Open-Innovation etc. beinhaltet, kann ein Fortschritt sein, da es nicht ein reines Buzzword-Papier werden kann, sondern tatsächlich als Zukunftsstrategie unterschiedliche Stränge der verschiedenen Senatsverwaltungen zusammenführt. Zur Begleitung des Prozesses wird ein Bürgerdialog „Mein Digitales Berlin“ durchgeführt, um die Wandlungsprozesse in der Breite der Stadt anzusprechen, Ideen und Wünsche der Menschen zu sammeln, Ängste zu nehmen und einen partizipativen Prozess aufzusetzen. Die Erfahrungen der österreichischen Open-Innovation-Strategie sollen dabei mit angewendet werden, um den Technologiediskurs zu demokratisieren und zu öffnen. Diesen Dialog, auch mit Gesellschaft und Wirtschaft, und die Koordination dieses Prozesses, soll ein „Koordinator Digitales Berlin“ übernehmen.

Das Augenmerk liegt auch auf Themen wie Wissenstransfer zwischen Mittelstand und digitaler Wirtschaft, gerade auch für Bereiche wie Handwerk und Industrie. Zudem soll es ein Anwendungszentrum geben, um praktisch digitale Zukunftstechnologien anzugehen.

Beim Breitbandausbau bekennt sich der kommende Senat zum Glasfaserausbau (FTTB) und will dazu mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft und der kommunalen Betriebe aktiv zusammenarbeiten. Der 5G-Ausbau soll mit einem Unterstützungskonzept angestoßen werden, und zeitgleich zum Ausbau des neuen Mobilfunkstandards ein berlinweites Angebot an öffentlichen WLAN-Zugängen geschaffen werden, sprich der technische Infrastrukturausbau soll gemeinsam stattfinden, um Kosten und Zeit zu sparen. Dazu soll auch mit Freifunk und anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen eng zusammengearbeitet werden. Der WLAN-Ausbau an sich soll bei einem landeseigenen IT-Dienstleister angedockt sein. Die vollständige Beseitigung der „Störerhaftung“ soll von Landesseite aus unterstützt werden.

Gründungen sollen gerade durch Frauen und MigrantInnen unterstützt werden und insbesondere für Startups soll es Hilfe bei bezahlbaren Gewerbeflächen und Coworking-Spaces geben. Die Arbeitsbedingungen in Startups werden auch beleuchtet. Die Kapitalversorgung bei wachsenden Startups, also in späteren Wachstumsphasen, soll durch die IBB und Zusammenarbeit mit privaten InvestorInnen verbessert werden.

Digitalisierung in der Bildung wird umfassend angegangen, sowohl durch die technische Infrastruktur in den Bildungseinrichtungen, als auch durch das inhaltliche Angebot. Eine barrierefrei zugängliche Plattform zur Erarbeitung, Verbreitung und Qualitätskontrolle freier Lehr- und Lernmaterialien (OER) soll entwickelt werden. Ein Runder Tisch Medienbildung wird eingerichtet.

Der künftige Senat will in all seinem Handeln für ein freies und offenes Internet streiten, daher werden Vorratsdatenspeicherung, Quellen-TKÜ und allgemeine Internetsperren deutlich abgelehnt.

Beim Zusammenspiel von Medien- und Netzpolitik soll auf Bereiche wie Plattformneutralität hingewirkt werden. Die tatsächliche Wahrung der Netzneutralität wird ebenso verfolgt und kein Projekt gefördert, bei dem die Netzneutralität nicht gesichert ist.

Beim Thema Urheberrecht wird der faire Interessensausgleich angestrebt, R2G will sich für ein faires und modernes Urheberrecht einsetzen und die Panoramafreiheit im Einflussbereich des Landes stärken. Es wird sich auf Bundes- und Europaebene für eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingesetzt.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll digital gestärkt werden, Telemedien sollen zur eigenen und umfassenden dritten Säule werden, zeitliche Beschränkungen und Löschfristen sollen wegfallen. Eigenproduktionen sollen möglichst unter freien Lizenzen veröffentlicht werden.

Die Datenschutzbeauftragte wird personell gestärkt. Funkzellenabfrage und Stille SMS sollen nur gesetzeskonform eingesetzt werden und es gibt eine Berichtspflicht an das Abgeordnetenhaus. Es soll zudem ein SMS-Informationstool für Betroffene der Funkzellenabfrage geben. Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz soll zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Der Schutz von WhistleblowerInnen im öffentlichen Dienst soll gestärkt werden. Strafgefangene sollen unter Wahrung aller Sicherheitsanforderungen Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln erhalten.

Eine Zusammenstellung der Textauszüge gibt es auch bei netzpolitik.org und die Wahrnehmung das der Koalitionsvertrag ganz schön viel „digitales“ enthält, stimmt.

Disclaimer: Ich war selber in zwei Fachverhandlungsgruppen (Innovative Wirtschaft und Kultur/Medien/Netz) an der Erarbeitung von Textentwürfen für den Koalitionsvertrag beteiligt.

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