Ich lade Euch herzlich zu meiner gemeinsamen Buchpräsentation mit Juli Zeh ein. Ich werde mein Buch "Finger weg von unseren Daten! Wie wir entmündigt und ausgenommen werden" vorstellen, Juli Zeh ihr Buch "Nachts sind das Tiere". Wir wollen uns mit Euch damit auseinandersetzen, wie die digitale Überwachung die Freiheit des Einzelnen einschränkt wird, Fragen nach Schuld, Verantwortung, Freiheit und Moral stellen und wie wir die Souveränität über unsere Daten zurückerlangen können.
Morgen tagt die Rundfunkkommission der Länder, um die Novellierung des ZDF-Staatsvertrages weiter zu beraten. Bisher ist noch vieles unklar. Medienberichten zufolge will die Kommission aber womöglich Parteien gänzlich aus dem Fernsehrat ausschließen. Solche Pläne verfehlen das Ziel und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, Vielfalt zu gewährleisten. Die Landesregierungen täten gut daran, nicht nur ihre eigenen Pfründe zu sichern.
Das Lieblingsmärchen von Bundesinnenminister Thomas DeMaiziere ist der kleine Häwelmann von Theodor Storm. Wirtschaftsminister Gabriel mag am liebsten Peterchens Mondfahrt. Und das Lieblingsmärchen vom Minister für Digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, ist der flächendeckende Ausbau mit schnellem Internet von mindestens 50 Mbit/s bis 2018. So könnte man leicht verkürzt die Digitale Agenda der Bundesregierung in Sachen Breitbandausbau zusammenfassen.
Prof. Dr. Franziska Boehm und Prof. Dr. Mark D. Cole beleuchten in einer aktuellen Studie den Hintergrund der Richtlinie zur Vortsdatenspeicherung, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, den Einfluss auf bestehende Vorratsdatenspeicherungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Auswirkungen des weitreichenden Urteils auf andere Vorratsdatenspeicherungen, wie z.B. Bankdaten bei SWIFT und Reisedaten bei PNR.
Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge: Den Verlegern versprach er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage klingt das ganz anders. Die Bundesregierung spricht nur noch von einer Evaluation. Und noch dazu von einer „ergebnisoffenen“. Und diese Evaluation will die Bundesregierung erst umsetzen, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen“. Es ist also völlig offen, wann dieser Tag gekommen sein wird. Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.
Die Mauscheleien beim Ranking der ZDF-Show „Deutschlands Beste“ sind blamabel. Das ZDF hatte ein seriöses Image. Dieses Image hat jetzt einen Schaden genommen, der schwer zu reparieren sein wird. Denn der Glaube an ein unabhängiges ZDF hat schon in den vergangenen Jahren schwer gelitten: Ein Chefredakteur wurde von einem CDU- Ministerpräsident rausgekegelt, ein anderer Ministerpräsident wollte die Berichterstattung beeinflussen und bei „Wetten dass…!?“ gab es Schleichwerbung. Der erste Fall wird sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung der ZDF-Gremien hoffentlich nicht wiederholen können. Der Fernsehrat und der Verwaltungsrat dürfen in Zukunft nicht mehr durch staatliche Vertreterinnen und Vertreter dominiert sein. Deshalb war das ZDF gerade auf einem guten Weg zu mehr Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit. Der aktuelle Redaktionsschwindel überdeckt diesen Fortschritt. Das Vertrauen in die Sendeanstalt hat wieder einen Riss bekommen.
Ende Juni hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 24. Juni 2014 gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Im Koalitionsvertrag steht nichts mehr von dieser Position; dort ist von einer Evaluation die Rede. Wir GRÜNE haben – auch deshalb - vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den Plänen zur Evaluation, Überarbeitung oder Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch nach den Folgen des bestehenden Gesetzes gefragt. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.