Morgen tagt die Rundfunkkommission der Länder, um die Novellierung des ZDF-Staatsvertrages weiter zu beraten. Bisher ist noch vieles unklar. Medienberichten zufolge will die Kommission aber womöglich Parteien gänzlich aus dem Fernsehrat ausschließen.
Solche Pläne verfehlen das Ziel und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, Vielfalt zu gewährleisten. Die Landesregierungen täten gut daran, nicht nur ihre eigenen Pfründe zu sichern. Denn auch bei den staatlichen und staatsnahen Vertretern ist ein vielfältiges Abbild herzustellen. Das setzt nach dem Urteil gerade voraus, dass auch kleine und kleinste Parteien vertreten sind. Ob das den Landesfürsten nun schmeckt oder nicht. Vielfalt heißt weiter, dass die föderale und funktionale Ebene widergespiegelt wird. Das bedeutet, dass eben nicht nur die Regierungsebene, sondern zum Beispiel auch Parlamentarier oder die Verwaltungsebene entsandt werden sollte.
Wir brauchen zudem klare Kriterien, die transparent machen, warum welche Partei Einzug hält, damit diese Entscheidung nicht dem Verhandlungsgeschick einzelner Landesväter und -mütter obliegt. Das gilt auch für gesellschaftliche Gruppen. Die Landesregierungen sollten die Chance wahrnehmen und von machtpolitischen Erwägungen absehen. Versteinerte Strukturen müssen aufgebrochen, jahrzehntelange Regeln auf ihren Sinn geprüft werden. Dazu gehört – angesichts der angestrebten Verkleinerung des Aufsichtsgremiums – etwa auch der Automatismus, zwingend 16 Sitze an die Länder zu geben. Andernfalls wäre das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht umgesetzt.
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