Heute debattierte der Innenausschuss des Bundestages unter anderem auch über die Übermittlung von Finanztransaktion an US-Sicherheitsbehörden im Rahmen des SWIFT-Abkommens. Der jetzt bekannt gewordene öffentliche Teil des zweiten Berichts der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol zum SWIFT-Abkommen zeigt: Die US-Sicherheitsbehörden verfügen weiterhin über einen offenkundig unkontrollierten Zugriff auf internationale Finanztransaktionsdaten der Bundesbürger.
Der Vorschlag eines Entwurfs einer neuen Datenschutz-Grundverordnung wird derzeit sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene intensiv diskutiert. Obwohl wir Minister Friedrich seit langem, auffordern, sich endlich in die seit langem laufenden Debatten einzubringen, um so für einen effektiven Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu sicherstellen zu können, verschläft die Bundesregierung diese so wichtige Diskussion leider komplett. Diers wurde einmal mehr im Zuge eines interparlamentarische Hearings des LIBE-Ausschusses in Brüssel deutlich. Während der Anhörung erörtert Konstantin die Position der Grünen Bundestagsfraktion hinsichtlich des Reformvorhabens.
Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung dieses grundlegenden Prinzips des Internets wie wir es heute kennen, bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundesdeutscher wie auf europäischer Ebene intensiv geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes vor einem guten Jahr eine Untersuchung in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischer – Handlungen auszuloten. Erste Ergebnisse der Studie, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen, liegen nun vor - und sollen im Rahmen eines öffentlichen Expertenegsprächs am 5. November im Bundestag erörtert werden.
Gestern Abend beriet der Bundestag in erster Lesung zwei Initiativen, die beide das Ziel verfolgen, Betreiber von öffentlichen WLANs von der Störerhaftung auszunehmen. Ähnliche Initiativen legten vorher bereits die Justizministerkonferenz und der Bundesrat vor. Während die SPD nun einen weiteren Antrag hierzu vorlegte, machte die Fraktion Die Linke "Nägel mit Köpfen" und legte einen konkreten Gesetzesentwurf vor, der das Ziel verfolgt, das Telemediengesetz (TMG) zu ändern. Als Grüne, das könnt Ihr meiner unten stehenden Rede, die wir hier dokumentieren, entnehmen, begrüßen wir die beiden Initiativen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung, die dies bereits angekündigt hat, sich nun ebenfalls dem Problem der großen Rechtsunsicherheit bei Betreibern von WLAN-Netzwerken annimmt und behalten uns gleichzeitig vor, im Zuge der nun beginnenden parlamentarischen Beratungen noch einen eigenen konkreten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
Derzeit sind, nachdem Innenminister Friedrich bereits in der letzten Woche mit einem Vorstoß für mehr Videoüberwachung des öffentlichen Raums von sich reden gemacht hat, zwei weitere Vorschläge des Innenministers Gegenstand der innen- und netzpolitischen Disskussion. Einerseits die Meldepflicht für Unternehmen bei IT-Angriffen, andererseits die Vorschläge des Innenministers bezüglich einer Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. Beide Vorschläge zeugen von einem tiefen Misstrauen gegenüber dem Internet als zentralem Kommunikationsraum unserer Zeit geprägt. Inhaltlich legen sie falsche Schwerpunkte. Für die Freiheit und Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer, die der Innenminister in diesem Zusammenhang immer betont, ist wenig gewonnen - im Gegenteil.